Verkehrsunfall, Verursacher tot. Schmerzensgeld?
Hallo zusammen!
Ein Paar Freunde von mir hatten einen Verkehrsunfall, bei dem der Verursacher gestorben ist. Kann man trotzdem auf Schmerzensgeld klagen?
5 Antworten
sein geld, falls er hatte, wäre noch vorhanden. der anspruch würde sich dann gegen die erben richten.
an die gegnerische Versicherung
Die Versicherung des Verursachers, ist der richtige Ansprechpartner. Von der Versicherungsleistung werden übrigens auch die Erben nicht geschädigt - wenn denn hier schon ein "schlechtes Gewissen" angesprochen werden muss.
Deine Freunde haben Anspruch auf Entschädigung für den entstandenen Schaden. Sie mögen sich bitte von einem Fachanwalt für "Verkehrsrecht" beraten lassen!
Alles Gute
Hallo. Wenn das ein Autounfall war ja, die Versicherung des Autos.
Wenn er Geld hat oder Vermögen, das werden die Erben dann ausschlagen.
Macht das weiße Kreuz nicht für Hilfe in Not gekommene Unfallopfer.?
Ja natürlich macht das Sinn, dafür war der Verstorbene ja versichert.
Wenn er Geld hatte werden es die erben bekommen. Bitte so hart es klingt die haben einen vielleicht geliebten Menschen verloren und jetzt müssen die ihr Erbe weggeben. Klärt das einfach mit dem Anwalt der weiß was zu tun ist
Mhm ja verstehe ich is ein bisschen mieß aber wegen einem überholversuch in der Kurve kam der Unfall zu stande also da verklagt man schon
Ich kann niedriges wo raus lesen das sie verletzt worden sind
Dieser Einwand ist aber schon recht weit hergeholt ;-)
Meinst Du jetzt in vollem Ernst, dass einer nach "Schmerzensgeld" fragt, ohne "Schmerzen" gehabt zu haben?
Aber was haben die erben damit zu tun.
@AufRilleee - du meinst also, dass die Erben wichtiger sind, als die Menschen, die durch den Verursacher zu Schaden gekommen sind?
Wie kommt man zu solch einer Logik?
Ich kann niedriges wo raus lesen das sie verletzt worden sind