Hallo zusamen was kann ich tun wenn der vermieter in einer zeitung eine anzeige stellt und in dieser behauptet ich sei ein Mietnomade dem aber nicht so is.?

7 Antworten

Geht zum Anwalt. Die können euch helfen. Wenn ihr im Recht seid und ggfls. den Prozess gewinnt, muss der Vermieter die Kosten dafür tragen.

Ansonsten kann ich leider nur sagen, wenn man schon 2 Kinder hat und alleinerziehend ist (hab ich jetzt mal aus deinem Beitrag herausgelesen, bitte korrigiere mich, falls ich falsch liege...), dann sollte man doch ein bisschen aufpassen, das man nicht noch mehr Kinder in die Welt setzt, oder? Und außerdem, wenn dem so sein sollte, dann müsste sie doch auch Unterhaltszahlungen von dem Vater/den Vätern bekommen, da kommt ja auch schon einiges zusammen... Und dann noch Kindergeld und was weiß ich nicht welche Bezüge vom Amt, so wie du es geschildert hast.... Wo geht denn das ganze Geld hin??

BJ152  30.10.2015, 09:40

Ok. Wenn der Ex Zahlungsunfähig ist, dann hat sie das Recht, den Unterhalt vom Amt zu bekommen. Der Ex muss das dann, wenn er wieder Zahlungsfähig ist, dem Amt zurückzahlen

michi0701 
Beitragsersteller
 29.10.2015, 23:42

Nein sie ist nicht alleinerziehend damals zu diesem zeitpunkt hatte sie bezüge vom Amt heute nicht mehr also damals war sie alleine ohne Partner aber seid einem Jahr wieder in fester hand und beide Arbeiten ... also sie jetzt noch 2 Monate... und ihr Ex Mann ist nicht Zahlungsfähig... ich stand ihr die ganze zeit zur seite ...

Geh zur Polizei und zeige ihn wegen Verleumdung an. Als nächstes kannst du von der Zeitung verlangen, eine Gegendarstellung von dir abzudrucken.

Welches Käseblatt hat denn sowas gedruckt?

imager761  30.10.2015, 07:16

Geh zur Polizei und zeige ihn wegen Verleumdung an. Als nächstes kannst du von der Zeitung verlangen, eine Gegendarstellung von dir abzudrucken.

Rechtsgrund? Tatsachenbehauptungen sind nicht strafbar und es ist weder verboten, Vermieterkollegen vor Mietern zu warnen, die ihre Miete nicht zahlen und sich mit Schulden aus dem Staub machen, also Mietnomaden sind  noch Schuldner - so wie Unfallzeugen -  öffentlich suchen zu lassen.

Da hat weder der VM noch "das Käseblatt" (presserechtlich) etwas falsch gemacht und demnach gibt es schlicht keinen rechtlichen Grund, eine Verleumdungsanzeige zu fürchten bzw. eine Gegendarstellung veröffentlichen zu müssen :-O

Moralbuddha  30.10.2015, 10:38
@imager761

Ihn als Mietnomade zu bezeichnen ist keine Tatsachenbehauptung, da dies nicht zutrifft und nachweislich ( Mietvertrag, Kontoauszüge ) falsch ist.

Der Mieter hat vielleicht 2 - 4 Mieten nicht gezahlt. Aber vorher monatelang seine Miete immer vertragsgemäß entrichtet. Also die Definition eines Mietnomaden ist eine andere.  https://de.wikipedia.org/wiki/Mietnomade

Der Mieter hat sich eben nicht aus dem Staub gemacht, sondern wurde vom Vermieter aus der Wohnung geworfen.

imager761  31.10.2015, 08:33
@Moralbuddha

Herrje, bist du beratungsresistent: Nach deiner eigenen Quelle zahlt ein Mietnomade keine Miete und gleicht seine Schulden nicht aus.

Genau das ist hier der Fall und zwar unabhängig davon, ob er früher einmal, gar regelmäßig, vereinbartes Nutzungsentgelt zahlte.
Denn wer seine Mietschulden nicht ausgleicht, nicht einmal seine neuen Meldeanschrift hinterlässt, ist eben kein Mietschuldner, der eine VM-Forderung anerkennt und etwa per Ratenzahlungsvereinbarung auszugleichen versucht, sondern macht sich ganz bewusst unerkannt als Mietnomade aus dem Staub.

Und von solchen leseschwachen Bauchgefühlschreibern muss man sich vorhalten lassen, "für seine Verhältnisse ziemlich schwache Antworten" zu geben :-O

angy2001  31.10.2015, 09:58
@imager761

imager761 .... vielleicht solltest du doch noch mal den Begriff "Nomade" nachlesen.

michi0701 
Beitragsersteller
 29.10.2015, 23:16

Die zeitschrift nennt sich litfaßsäule und wird bei vielen hier gelesen, mir wurde das nur zugeschickt von einer guten Bekanten ich war Sprachlos... ich meine das ich ihm keine miete zahlte streite ich ja nicht ab auch wenn es nicht rechtens is was ich getan habe aber ich wollte eben nur gerechtigkeit. dazu kommt das diese nur 1 mal im monat raus kommt


angy2001  29.10.2015, 23:19
@michi0701

Verlange, dass die Litfaßsäule eine Gegendarstellung veröffentlicht.... dazu sind sie nach meiner Kenntnis verpflichtet. Das lesen dann auch so viele Leute ... denk dir was aus, was deinen ex-Vermieter geschickt an den Pranger stellt. Kann sein, dass das was kostet. Aber vielleicht wäre es dir das wert.

michi0701 
Beitragsersteller
 29.10.2015, 23:29
@angy2001

Hab jetzt mal eine Mail an die Litfaßsäule geschickt mal schauen was zurück Kommt... mich regt das nur total auf ... der Typ baut nur misst und stellt alle anderen so hin als wären sie daran schuld und so
das kanns ja echt net sein! Kann ich dei Zeitung nicht auch belangen wenn die sowas Drucken?

angy2001  30.10.2015, 04:31
@michi0701

Nein, die Zeitung hat sicher die Haftung in solchen Fällen ausgeschlossen. Ich glaube also kaum, dass du da was machen kannst.

ChristianLE  30.10.2015, 08:27

Geh zur Polizei und zeige ihn wegen Verleumdung an

Warum Verleumdung? Zum einen wurde er namentlich nicht genau benannt, zum anderen scheint er ja tatsächlich Mietschuldner zu sein. Es ist demnach das gute Recht des Vermieters, andere Vermieter zu warnen.

Moralbuddha  30.10.2015, 10:38
@ChristianLE

Mietschuldner und Mietnomade ist ein Unterschied.

Mal der Reihe nach: Überzahlungen der Miete hätte deine Freundin längst zugangssicher per Einwurfeinschreiben unter konkreter Fristsetzung zurückverlangen können und nach fruchtlosem Fristablauf per Mahnbeschbeid oder Zahlungsklage wg. ungerechtfertigter Bereicherung herausklagen können.

Ihre Kaution ist erst 6 Monate nach Übergabe und nur bis auf einen für erwartbare Betriebskostenabrechnung einbehaltbaren Teil zu erstatten. Auch hier verschafft man sich konsequent mit Fristsetzung und Zahlunsgklage sein Recht.

Warum man seiner besten Freundin keinen derart zielführenden Rat erteilt oder einen Beratungstermin beim Anwalt spendiert, sondern seine Mietzahlungen meint einstellen zu können, bleibt dein Geheimnis.

Tatsächlich darf der VM bei qualifiziertem Mietrückstand fristlos kündigen. Wenn man keine Ahnung hat oder das hinnimmt, zieht man eben aus.

Selbstverständlich darf der Vermieter dich dann aber als "Mietnomaden" bezeichnen, also als eine Person, die eine Mietwohnung bezieht, ohne die entsprechende Miete zu entrichten und auszieht, ohne die aufgelaufenen Mietschulden zu begleichen. Und auch zu sachdienlichen Hinweise über deinen Aufenthaltsort als ladungsfähige Anschrift aufrufen. Oder ist diese Behauptung nicht erweislich wahr?

G imager761

Moralbuddha  30.10.2015, 10:32

Ein Einwurfeinschreiben ist nicht unbedingt zugangssicher und ohne Zeugen sowieso reine Geldverschwendung.

Für deine Verhältnisse ziemlich schwache Antwort. "Qualifizierten" Mietrückstand. Das ist hier kein Mietrecht Semester.

Diese Behauptung ist nicht erweislich wahr. Gerichte werden an dem Begriff eines "Mietnomaden" gewisse Forderungen stellen, die hier nicht erfüllt sind. Denn ein klassischer Mietnomaden Fall liegt hier eben nicht vor.  https://de.wikipedia.org/wiki/Mietnomade

imager761  31.10.2015, 08:14
@Moralbuddha

Ein Einwurfeinschreiben ist nicht unbedingt zugangssicher und ohne Zeugen sowieso reine Geldverschwendung.

Unsinn: Kündigungen bedürfen der Kenntnisnahmemöglichkeit des Gekündigten. Mit dokumentierter Zustellung eines Einwurfeinschreibens wäre hinreichend sichergestellt, dass die Kündigung in den Empfangsbereich des VM gelangte und damit fristwahrend wie wirksam ausgesprochen wurde.

Mir ist aus meiner langjährigen Praxis nicht ein Fall bekannt, wo der der Vorsitzende den Vortrag, das Einwurfeinschreiben wäre leer gewesen oder enthielte eine Einladung zur Geburtsfeier, gewürdigt hätte.

Es mag ja zutreffen, dass nur eine Postzustellungsurlunde Inhalt und Empfang zuverlässig dokumentiert oder eine offene persönliche Übergabe mit Zeugen etwas beweiskräftiger wäre, sofern der Zeuige gluabwürdig wäre - nur ist dieser Aufwand eben nicht in jedem Fall leistbar.

Denn ein klassischer Mietnomaden Fall liegt hier eben nicht vor.

Unsinn: Vlt. soltest du lesen, was du selbst als Quelle anführst:  "Als Mietnomaden werden Personen bezeichnet, die eine Mietwohnung beziehen, ohne die entsprechende Miete zu entrichten, und nach Aufdeckung in die nächste Mietwohnung ziehen, ohne die aufgelaufenen Mietschulden zu begleichen."

OMG! Also wenn das wahr ist, dann haben sich fast alle Seiten ( außer die Schwangere ) komplett falsch verhalten und man zweifelt an der Menschheit!

1.)  Der Vermieter hat bis zu 6 Monate nach dem Auszug Zeit, die Kaution mit Zinsen zu erstatten. Hat er bis dahin keine Mängel festgestellt und die Kaution dennoch nicht zurück gezahlt, liegt eine Unterschlagung nach § 246 StGB vor.

2.)  Wenn der Vermieter eine Miete vom Amt zuviel erhalten hat, dann muss er diese dem Jobcenter natürlich zügig erstatten. Auch hier kann eine Unterschlagung seitens des Vermieters vorliegen.

3.)  Zahlte das Jobcenter eine Miete zuviel an den Vermieter, ist das allein die Schuld des Jobcenters. Selbst wenn die schwangere Hartz 4 Bezieherin eine Teilschuld daran tragen sollte, so darf ihr das Jobcenter deswegen nicht das Alg 2 kürzen. Das entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage.

4.)  Kündigen darf der Vermieter nur, wenn mindestens 2 Monatsmieten Schulden aufgelaufen sind oder man innerhalb von 2 - 3 Jahren immer mal wieder die Miete nicht pünktlich oder nicht in voller Höhe gezahlt hat. Nun weiß ich nicht, wie viel Mieten du nicht an den Vermieter gezahlt hast?

Nur wegen einer Wohnungskündigung musst du nicht sofort aus der Wohnung. Schon gar nicht nach 3 Tagen. Du kannst freiwillig gehen. Tust du das nicht, braucht der Vermieter unbedingt ein richterliches Räumungsurteil, um mithilfe eines Gerichtsvollziehers in deine Wohnung zu gelangen. Vorher hättest du nicht raus gemusst.

Du hättest aber dennoch vertragsgemäß deine Miete zahlen müssen. Egal wie schlimm der Vermieter ist.

5.)  Ihr solltet erstmal das Grundsätzliche klären und mit dem Jobcenter Tacheles reden. Das Jobcenter darf der Schwangeren nicht die Bezüge kürzen, weil das Jobcenter dem Vermieter zuviel Miete überwiesen hat. Das ist das Problem des Jobcenters. Dieses muss sich mit dem Vermieter auseinander setzen. Da hat die Schwangere gar nichts mit zu tun. Ansonsten Widerspruch einlegen.

Zusätzlich kann man auch eine Art Schnellklage vorm Sozialgericht bestreiten. Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nennt man das. Das ist kostenlos und ohne Anwaltszwang. Auch wenn man verliert, zahlt man nichts. Ich würde helfen den Antrag zu formulieren. 

Dann zeigst du den Vermieter wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung gemäß der §§ 185 - 187 des StGB an. Die Schwangere sollte den Vermieter wegen Unterschlagung nach § 246 StGB und wegen versuchten Betrugs ( unberechtigte Geldforderung des Vermieters ) nach § 263 StGB anzeigen.

Mach auf jeden Fall Foto`s oder Kopien von der Zeitung mit der verleumderischen Wohnungsanzeige des Vermieters zu Beweiszwecken.

imager761  31.10.2015, 08:40

Hat er bis dahin (...) die Kaution (...) nicht zurück gezahlt, liegt eine Unterschlagung nach § 246 StGB vor.

Blödsinn: Dies wäre allenfalls eine ungerechtfertigte Bereicherung n. §§ 812 ff. BGB :-O

Dann zeigst du den Vermieter wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung gemäß der §§ 185 - 187 des StGB an.

Wozu? Diese Anzeige endet mangels Rechtsgrund wie fehlendem öffentlichen Interesse in der Rundablage P.

dies war ihm alles egal und darauf hin zahlte ich ihm keine miete sondern gab meiner besten freundin das geld was ihr zu steht

Dazu hattest Du gar kein Recht. Die fristlose Kündigung ist demnach die logische Konsequenz.

Wenn der Vermieter sich hier weigert die Kaution auszuzahlen, hat die Bekannte die Möglichkeit, rechtlich dagegen vorzugehen. Einen entsprechenden Beratungsschein hätte sie beim Amtsgericht kostenlos erhalten.

jetzt hat er in einer unseren zeitungen aus der region eine anzeige gesetzt mit dem inhalt: vorsicht Mietnomade Uterwegs!! umkreis ........ o. Kfz dann meine größe und Figur und die jeweiligen anfangsbuchstaben von vor und zunahme

Solange er Dich namentlich nicht genau benennt, kann er das machen. Hier wäre eine Anzeige oder ähnliches nicht zielführend.

Fakt ist, dass Du dem Vermieter Geld schuldest.

Moralbuddha  30.10.2015, 10:26

Wozu braucht die Bekannte einen Beratungsschein? Um sich sinnfrei und kostenpflichtig von einem Rechtsanwalt bestätigen zu lassen, was sie eh schon weiß? Nämlich das der Vermieter ihr die Kaution auszahlen muss.

Naja, wenn der Vermieter die Figur und die Initialen benennt, könnte das schon für eine Anzeige und den folgenden Ermittlungen ausreichen. Insbesondere dann, wenn der Anzeigenerstatter die Zusammenhänge darlegt.

ChristianLE  30.10.2015, 10:43
@Moralbuddha

 Um sich sinnfrei und kostenpflichtig von einem Rechtsanwalt bestätigen zu lassen, was sie eh schon weiß? Nämlich das der Vermieter ihr die Kaution auszahlen muss.

Woher weißt Du denn, ob der Vermieter tatsächlich (jetzt) die Kaution auszahlen muss? Bist Du Hellseher? Stichwort Sicherheitseinbehalt aus Betriebskostenabrechnungen, bzw. eventuelle Schadenersatzforderungen.

Kann der Anwalt den Anspruch bestätigen, kann eine Prozesskostenhilfe beantragt werden.

Ohne dem Fragesteller zu nahe treten zu wollen, behaupte ich einfach mal, dass er keinen Mahnbescheid ausfüllen, bzw. eine Klageschrift verfassen kann.

Naja, wenn der Vermieter die Figur und die Initialen benennt, könnte das schon für eine Anzeige und den folgenden Ermittlungen ausreichen.

Es geht hier um eine Anzeige wegen Verleumdung. Da der Fragesteller aber tatsächlich ein Schuldner ist, geht diese Anzeige ins Leere.

AalFred2  30.10.2015, 11:46
@ChristianLE

Da gibt es schon einen Unterschied zwischen Mietnomade und säumigem Mietschuldner. Also üble Nachrede könnte das schon sein.