Darf Vermieter die Heizung abstellen, wenn Nebenkosten und Miete nicht gedeckt wurden?
Hallo,
ich frage mich ob ein Vermieter die Heizung abstellen darf, wenn die Nebenkosten und die Miete nicht gedeckt wurden? Darf er das, wenn Kinder mit in der Wohnung leben?
Bitte keine Schuldzuweisungen, da es mir lieber wäre, ich könnte alle Rechnungen bezahlen. Dies ist aber wegen Arbeitsverlust und Probleme bei den Regelungen auf dem Amt gerade nicht regulär möglich.
Es geht mir in erster Linie um meine Kinder, die ich möglichst vor extremen Erlebnissen schützen möchte. Was kann ich tun, wenn der Vermieter (Privatvermieter) die Heizung im Winter nicht wieder anstellt? An Umzug habe ich natürlich gedacht aber das kostet auch Geld und hilft nicht langfristig. Zudem ist meine Wohnung schon günstig und klein.
Vielen Dank für Hinweise MfG
6 Antworten
Normalerweise darf ein Vermieter die Heizung bei Mietrückständen nicht abstellen, aber wenn dir deine Wohnung wichtig ist, dann versuche diese zu halten indem du bzw. die ARGE die Mietzahlungen an den Vermieter leistest oder Ratenzahlung an den Vermieter anbietest, sonst riskierst du die fristlose Kündigung.
Ein Vermieter hat auch Zahlungsverpflichtungen gegenüber Banken (Kreditraten) und Versorgungsunternehmen und muß in Vorleistungen treten.
Was soll "normalerweise" denn bedeuten?
Der Vermieter ist nicht berechtigt, die Versorgung des Mieters mit Wasser und Heizung zu unterbrechen, wenn dieser mit der Zahlung der laufenden Betriebskosten in Verzug ist (LG Göttingen 5 T 282/02 WM 2003, 626).
Hallo Malkia, danke für die Angabe des Aktenzeichens. Von der logig her, wäre ich ganz sicher davon ausgegangen, dass der Vermieter die Versorgung einstellen kann, wenn die Miete nicht gezahlt wird. Die Energieversorgen dürfen und machen das ja auch auch. Dementsprechend ist mir das Urteil etwas unschlüssig, aber man muss die deutschen Urteile auch nicht immer verstehen, sondern man muss nur wissen wo sie stehen und das sie gültig sind. Schreibe dazu aber noch einmal einen extra Tread
Auf jeden Fall den Sachverhalt der Arge schildern. Normalerweise fließt dann ziemlich sofort das nötige Geld. Das kann dann allerdings zurückgefordert werden falls die im nachhinein ausgerechnet haben, dass einem das nicht zugestanden hat.
Ich befürchte, Ihr Vermieter hat diese Handhabe, wenn Miete/NK nicht aufgebracht werden. Wenn mehrere Monate nicht bezahlt wurden, ist das aus Vermietersicht auch nachvollziehbarer. Für ihn entstehen Kosten, die er nicht mehr gesichert gedeckt sieht. Zuerst: Verstehe Ihre Not. Mut nicht sinken lassen. Jedoch nicht der Vermieter ist Ihr Ansprechpartner dafür, sondern die Arge, die - Sie erhalten vermutlich ALGII (?) - die Miete plus Heizkosten übernimmt bzw. übernehmen sollte. Dort müssen Sie hin und dort die Sache klären. Wenn Geld irgendwo noch da, kaufen Sie sich einen kleinen Heizlüfter (10 Euro beim Baumarkt). Selbst die Minigeräte erwärmen Zimmer recht gut, wobei mit Strom zu heizen sich auf die Stromkosten auswirkt. Dennoch: In Not hilft das erstmal schnell.
Da scheint mir eine Störung der Kommunikation vorzuliegen.
Hast du mit deinem Vermieter schon mal ganz ruhig geredet?