hallo, ich habe von der Kriminalpolizei eine Vorladung erhalten, in der Ermittlungssache sonstige polizeiliche Gefahrenabwehr. Ich wurde als Zeuge geladen?
Hallo, ich habe von der Kriminalpolizei eine Vorladung als Zeuge erhalten, in der Ermittlungssache sonstige polizeiliche Gefahrenabwehr, Was bedeutet das? Ich war an dem besagten Tag nicht außer Haus, , habe nichts beobachtet und weiß mit der Vorladung nichts anzufangen, wer weiß Ratß
6 Antworten
Nuuuun..
Erstmal:
Du bist als Zeuge geladen, d.h. keiner wirft dir irgendwas vor sondern man glaubt das du vielleicht irgendwelche Infos zu einem bestimmten Sachverhalt hast. Die Begründung des Schreibens ist sicher etwas ungünstig, aber da ist vor allem der Computer schuld der das Formular automatisch gefüllt hat. Aber daran erkennt man auch schon das noch nichtmal eine Straftat im Raum steht, sondern irgendeine andere Kleinigkeit. Ist das Schreiben tatsächlich von der Kriminalpolizei? Auf jedenfall nochmal kurz: Du hast nichts zu befürchten, geh einfach hin und es ist erledigt :P
Hallo.
Das du zu Hause war ist nicht von Bedeutung .
Zu der Zeugenvernehmung musst du Erscheinen, evt. mit Gewalt.
Du musst die Vorladung folge leisten, das ist gesetzlich geregelt.
Ein Fernbleiben kann sehr Teuer werden.
Mit freundlichem Gruß aus dem Oldenburger Münsterland.
Bley 1914
Das war so gemeint, in letzter Konsequenz.
Einer Vorladung von der Polizei musst Du keine Folge leisten - nur einer vom Gericht.
rufe an und frage.
ggf. handelt es sich um ein missverständnis
Wenn es dich interessiert, dann ruf an und frag den Beamten was er denn von dir will.
Wenn es dich nicht interessiert, sortier die Vorladung in die Ablage "P" (P-apierkorb) und mach dir 'n schönen Tag.
danke für die Antwort, ich habe angerufen, der Beamte meinte das könne er mir am Telefon nicht sagen, ich müsste persönlich kommen
Ich weiß nicht wie du drauf bist, aber das alleine wäre schon Grund genug für mich erst recht nicht zu besagtem Termin zu erscheinen.
Ich meine, letztlich wollen sie doch was von dir. Und zuerst so eine schwammige Vorladung, und dann noch so eine bockige Antwort.. "Könne er am Telefon nicht sagen" ... Meine Güte, das ist doch keine Agenten-pistole.
Ist doch klar, dass er nichts sagt. Er kann sich ja gar nicht sicher sein, wer da anruft. Ich gebe in einem solchen Fall telefonisch auch keine Auskünfte.
Ist doch klar, dass er nichts sagt
Naja, habe das bereits durchaus anders erlebt.
Aber muss ja jeder selber wissen. Mich würde der Beamte nicht zum gewünschten Termin begrüßen dürfen.
So ein Quatsch. Nur auf Anordnung der Staatsanwaltschaft muss man als Zeuge aussagen. Ansonsten lässt sich das einfach ignorieren/absagen/verschieben