Hallo. Ich bin Alg II Empfänger. Habe die Kündigung meiner derzeitigen Wohnung wegen Eigenbedarf bekommen.?

4 Antworten

Frage beim Jobcenter nach, ob die das ausnahmsweise früher machen.

Ansonsten: Wenn du die Auskunft vom Jobcenter hast, dass Größe und Preis angemessen sind, dann sehe ich keinen Grund, weshalb du den Mietvertrag nicht gleich unterschreiben sollst. Sicher ist die Auskunft, wenn du sie schriftlich hast. (Falls nicht, frage nach, ob sie dir das kurz schriftlich bestätigen können.) (An eine schriftliche Auskunft ist eine Behörde grundsätzlich gebunden!)

Ansonsten könntest du mit dem Vermieter vereinbaren, dass du die Wohnung mietest, mit der Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung vor Mietbeginn, falls das Jobcenter wider Erwarten dir das ALG II streicht. (Vermutlich wird der Vermieter davon aber wenig begeistert sein und möglicherweise die Wohnung an jemand anders vergeben.)

Also ich würde mich auf die Auskunft vom Jobcenter verlassen und mutig den Mietvertrag unterschreiben.

Badener60 
Beitragsersteller
 28.07.2017, 21:12

Die bestätigen nur schriftlich dass die Miete angemessen ist. Da nun ein anderes JC zuständig ist, muss ich auch einen Neuantrag für Alg II stellen. Wie gesagt  erst 6 Wochen vorher, da bis 1.10. das alte JC zahlt.

Mietvertrag ohne vorherige Genehmigung geht nicht. Dann können die die Mietübernahme ablehnen

Hugito  28.07.2017, 21:15
@Badener60

Gibt es die Möglichkeit, einen Beratungstermin beim neuen JC zu bekommen, um mit denen zu besprechen, was du machen kannst?

Wenn das Jobcenter auf diese Frist von 6 Wochen besteht,dann lass dir doch vom evtl.Vermieter etwas schriftliches geben,dass er die Wohnung so schnell es geht weiter vermieten möchte und wissen will ob du nun der nächste Mieter wirst oder ob er sich nach einem neuen umsehen kann und das legst du dann dem Jobcenter vor !

Gibt es eine Möglichkeit diese Frist auch vorzuverlegen ?

Direkt beim Jobcenter nachfragen ob es möglich ist.

Und worauf glaubt jetzt das JC würde ein Vermieter warten? Dass das JC endlich mit dem A.... aus dem Quark kommt.

Ich als Mieter würde so früh wie möglich wissen wollen, ob ich nach Ablauf meiner Kündigungsfrist eine neue Bleibe habe.

Als Vermieter weiß ich, dass bei preiswerten Wohnungen i.d.R. genügend potentielle Mieter Schlange stehen, da muß ich nicht warten, bis sich das JC mal bequemt.

Badener60 
Beitragsersteller
 28.07.2017, 21:04

Danke für die Antwort.

Natürlich ist das die allgemein übliche Meinung. Laut JC ist die 6 Wochen Frist jedoch bindend. 

Hugito  28.07.2017, 21:10
@Badener60

Genau das ist das Problem. Da es viele Mieter und wenige freie Wohnungen gibt, ist die Wohnung schnell weg, wenn du zu lange wartest.