Hallo habe ich Anspruch auf Leihgerät ?
Durch Fremdeinfluss ist mein Smartphone gestürzt. Die HV der Person möchte auch den Schaden regulieren. Die Reparatur dauert ca. 4 Wochen. Meine Frage wäre jetzt, ob ich Anspruch auf Leihgerät habe? Die Versicherung meint ich hätte keinen Anspruch, ist das richtig? Danke im Voraus
4 Antworten
In der Regel hat man den Anspruch nicht
Im allgemeinen kein Anspruch. Wenn Du nachweisen kannst, daß das Gerät zur Berufsausübung zwingend erforderlich ist, könntest Du einen Anspruch theoretisch durchsetzen.
Allerdings kann ich mir solch einen Fall nicht vorstellen. Ein Smartphone ist kein Gerät, das zur Erhaltung/Sicherung der eigenen Existenz unabdingbar ist.
Nein, kein Anspruch. Sonst gäbe es schon längst windige Handyverleiher.
Glaub kommt immer auf den Anbieter an