Halle an Schreiner verpachtet - Welche Versicherung notwendig?

4 Antworten

Die Gebäudeversicherung vom Schreiner hat damit nichts zu tun. Bei eurer Versicherung muss natürlich korrekt hinterlegt sein, dass es eine Halle mit gewerblicher Nutzung ist, die versichert sein soll. Ob das nun bereits der Fall ist oder nicht, wirst du mal deine Versicherung fragen müssen.

DerHans  31.12.2020, 14:18

"holzverarbeitender Betrieb" ist nicht einfach "gewerblich"

Ich kann die Auskunft von Valnar52 nur bestätigen. Die Versicherung sollte bestätigen, dass unter "Garage" eine gewerblich genutzte Halle versichert ist. Das passt im Zeitalter der Digitalisierung manchmal so nicht in das System. Dann muss die Versicherung das eben mal individuell bestätigen.

Wichtig ist auch, dass außer der Gebäudeversicherung auch die Haftpflichtversicherung entsprechend angepasst wird. Dort muss auch das Risiko der Vermietung einer gewerblich genutzten Halle versichert sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
DerHans  31.12.2020, 14:17

Der Versicherung ist die Gefahrerhöhung durch einen "holzverarbeitenden Betrieb" anzuzeigen. Das wäre sonst eine Obliegenheitsverletzung.

Pitschen164 
Beitragsersteller
 04.01.2021, 13:11
@DerHans

Vielen Dank DerHans!
Gut, dass es jetzt aufgefallen ist. Ich hatte für meinen Nachbarn Kontakt zu einem Versicherungsfachmann, der mich fragte, ob denn die gewerbliche Nutzung durch den Schreiner mit versichert ist. Ich bejahte und wollte es dann genau wissen. Leider fehlt das komplett in der Police und auch im Antrag.
Das aberwitzige an der Sache ist aber, dass ich sowohl die Finanzierung als auch die Versicherung bei ein und demselben Berater abgeschlossen hatte. Bei beiden Abschlüssen war die gewerblich genutzte Halle durch einen Schreiner Thema. Ich habe im Vertrauen, der sich im Laufe der Besprechungen aufbaut unterschrieben und nicht mehr geprüft.

Du hast ja (hoffentlich) eine Gebäudeversicherung.

Dieser musst du natürlich die Gefahrerhöhung der Schreinerei mitteilen. Das kann ohne weiteres zu einer Prämienverdopplung für das Feuerrisiko führen.

Pitschen164 
Beitragsersteller
 31.12.2020, 14:13

Prämienverdopplung?

DerHans  31.12.2020, 14:15
@Pitschen164

Für das Feuerrisiko ist das ohne weiteres möglich.

Holzverarbeitende Betriebe, die nicht wirtschaftlich arbeiten, brennen gut.

Der Betrieb versichert lediglich seinen INHALT. Das Gebäude musst du schon selbst RICHTIG versichern.

Pitschen164 
Beitragsersteller
 04.01.2021, 13:15
@DerHans

ich hatte damals 2 Angebote von Versicherungen, der Unterschied im Jahresbeitrag lag bei ca. 100-150 Euro. Im Glauben, der Versicherungsumfang wäre identisch, habe ich mich selbstverständlich für das niedrigere Angebot entschieden. Im teureren Angebot war die Gewerbehalle inklusive, das weis ich noch aus unseren Gesprächen und der Aussage, dass die Halle und die Nutzung da einiges ausmachen.

DerHans  04.01.2021, 13:19
@Pitschen164

Das musst du unbedingt nachmelden. Feuergefährdeter Betrieb würde in jedem Fall im Schadensfall als Obliegenheitsverletzung angesehen.

Pitschen164 
Beitragsersteller
 05.01.2021, 01:05
@DerHans

Was kann ich tun, wenn sich die Versicherung quer stellt? Wie beschrieben, ich habe sowohl die Finanzierung für das Haus als auch die Versicherung beidem Herrn abgeschlossen. Selbstverständlich war die Gewerbehalle, die der Schreiner nunmal nutzt Immer Thema. Ich habe im Vertrauen dann nicht mehr geprüft.
Jetzt heißt es vom Herrn, er habe das Beratungsprotokoll angefordert und will es prüfen. Eine Frechheit von ihm und Dummheit von mir. Welche Optionen hätte ich? Sonderkündigungsrecht? Meldung am die Kammer?

DerHans  05.01.2021, 09:42
@Pitschen164

Vom Beratungsprotokoll bekommst du doch eine Kopie. Wenn das nicht ausgehändigt wurde, kannst du diesen Vertreter haftbar machen (lassen)

Pitschen164 
Beitragsersteller
 06.01.2021, 13:14
@DerHans

Denke, selbst wenn ich diese nicht bekommen hätte, würde man mir etwas unterschreiben lassen dass dem so ist und ich ein Protokoll ausgehändigt bekommen habe.

Ich erwarte aktuell ein Angebot vom Versicherungsmann und hoffe nicht vom Hocker zu fallen.

Ist eine Meldung an die Versicherungskammer sinnvoll? Ein Sonderkündigungsrecht werden die mir wahrscheinlich gar nicht einräumen. Es wurde schon verlautbart, das eine Wohngebäude und Gewerbegebäude nie zusammen in einen Vertrag aufgenommen werden können, es sich stattdessen immer um separate Verträge handelt ...

DerHans  06.01.2021, 13:17
@Pitschen164

Alleine dass die Schreinerei nicht im Versicherungsschein erscheint zeigt, ja dass eine Falschberatung vorliegt. Eine Meldung an die Versicherungskammer ist also sinnvoll.

Hier wollte jemand die Finanzierung durch drücken um seine Provision zu kassieren. Falls es dann bei dir mal brennt, ist bei dem wahrscheinlich nichts zu holen.

Muss ich eventuell nochmal mit meiner Versicherung darüber sprechen?

Nicht eventuell, sondern auf jeden Fall!

Eine 180 qm²-Halle ist keine "Garage". Diese Halle muss separat versichert werden, allein aus dem Grund, dass dort ein Gewerbe (Holzbe- und Verarbeitung) betrieben wird.

Die Nutzung (Garage) trifft nicht zu, das Gewerbe ist sehr gefahrerhöhend.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung