Kann man einen laufenden Pachtvertrag "auszahlen lassen"?

3 Antworten

Schöne Überlegung... Wenn ich es richtig verstehe, dann möchtest Du Geld dafür haben, dass sich Jemand verpflichtet für die Dauer X Räume zu pachten, diese aber komplett selber nutzen und Demjenigen entgegenkommen, weil er da in so einem Vertrag festhängt?

Ich finde diese Vorgehensweise schäbig! Die Räume nutzen wollen und dann auch noch Kohle für die Nutzung von einem anderen kassieren, der die nicht mehr braucht.

Richtig und zwar menschlich richtig würdest Du handeln, wenn Du den Pächter ansprichst und ihn einfach fragst, ob er daran interessiert ist, wenn er aus dem Vertrag rauskommt und keine Belastung mehr dadurch hat.

Mutterfisch 
Beitragsersteller
 27.04.2016, 12:50

Wieso schäbig? Die monatliche Pacht bekommt der derzeitige Eigentümer ja auch. Der Pächter ist freiwillig mit seinem Gewerbe umgezogen.

Nun müsste er an mich weiter zahlen. Ich könnte es ja auch einfach so weiter laufen lassen, genau wie es der bisherige Besitzer getan hat.

Aber anstatt die 82.000€, die auf die Laufzeit zusammen kommen würden, entlassen ich den Pächter für zb die Hälfte sofort. So hätten beide Parteien gewonnen. Und rund 80.000€ haben ja nunmal die wenigsten zu verschenken?!

Welfenfee  27.04.2016, 13:18
@Mutterfisch

Geld für eine Nichtleistung verlangen, auch wenn sie einem rechtlich zusteht ist in Deinen Augen in Ordnung? Sicherlich nicht! Der Pächter hat irgendwann mal sich verpflichtet und eben einen Fehler gemacht und soll dafür bluten. Du möchtest die Räume nutzen und weiter kassieren. Glaube mir, dass ist schäbig! Ok wäre es, wenn Du ihm entgegenkämest, ohne die Räume zu nutzen. Aber ziehe Du mal Deinen Vorteil aus dem Fehler eines Anderen und freue Dich über das Geschenk!

Das ist bei Zustimmung von Eigentümer und Pächter möglich.

man kann alles in so einen vertrag reinschreiben, was beide halt wollen und unterschreiben

wenns dem anderen nicht gefällt, sagt er dir halt, dass du dir deinen vertrag in den popo stecken kannst