Haftung Personenschaden auf Party?

5 Antworten

Naja, der Schädiger natürlich. Als Veranstalter hast Du ggf. eine Verkehrssicherungspflicht und musst für die Sicherheit der Partybesucher Sorge tragen. Dafür musst Du entweder eine Obhutspflicht übernehmen oder eine besondere Gefahrenquelle unterhalten bzw. schaffen.

Für den Alkoholkonsum von erwachsenen Personen hast du sicherlich keine Obhutspflicht. Bei Minderjährigen könnte das anders aussehen. Allerdings sehe ich das dahingehend kritisch, als dass es erstens nur schwer nachvollziehbar ist, ob Minderjährige auf einer Hausparty anwesend sind. Gerade bei größeren Feten würde dem Veranstalter eine, im Verhältnis zur Bedeutung der Veranstaltung, unzumutbare Untersuchungspflicht auferlegt. Zweitens sind auch Minderjährige unbeschadet des faktischen Verbots in der Lage, ihren Alkoholkonsum abzuschätzen.

Bei den Räumlichkeiten sieht es hingegen anders aus. Wenn ein Unfall deshalb passiert, weil ein Geländer beispielsweise nicht ordnungsgemäß festgeschraubt ist, dann liegt das definitiv in deinem Gefahrenbereich.

Der Verursacher.

Der Hauseigentümer, falls es Instandhaltungsmängel gab die den Sturz (mit)verursacht haben.

Auch denjenigen der der minderjährigen Person den Alkohol zugänglich gemacht hat kann ein Verschulden treffen. Hatten wir erst vor ein paar Tagen hier ne Frage in der die Krankenkasse dann mit Regressforderungen kam.

Es haftet immer der Verursacher.

Ab 7 Jahren. Zumindest grundsätzlich.

Du darfst halt rechtlich gesehen keinen alk an Minderjährige ausschenken. Und denk halt wenn des deine Party is und somit klar is dass der alk von dir is keine Ahnung dann würdest Safe du haften weil die Person halt noch minderjährig war oder is

dafür haftest du nicht, aber du würdest für den alkausschank an kids bestraft werden