Unerlaubter Alkohol auf Party - Wer haftet?
Hallo, eine Freundin (Freundin A) von mir feiert demnächst ihren 16. Geburtstag auf dem Grundstück einer anderen Freundin (Freundin B). Das Grundstück liegt etwas außerhalb. Alle Partygäste sind minderjährig. Die Eltern von Freundin A und Freundin B wissen bescheid und die Eltern von Freundin A haben Bier und Softdrinks auf der Party erlaubt. Freundin A hat in der Geburtstags-WhatsApp Gruppe geschrieben, dass sie Bier und Softdrinks besorgt, härterer Alkohol müsse mitgebracht werden. Wenn eine Freundin C härteren Alkohol mitbringt und ein Partygast durch den Alkoholkonsum geschädigt wird, wer haftet dafür? Ich hoffe meine Frage war halbwegs verständlich formuliert und ihr könnt sie beantworten.
8 Antworten
1) Eltern sind aufsichtspflichtig, wenn auf ihrem Grundstück eine Feier Minderjähriger stattfindet - oder außerhalb (öffentliche Grillhütte o. ä.) die eigene minderjährige Tochter feiert.
2) Wer anderen unter 18 Jahren Alkohol mitbringt, ist haftbar.
Schwer zu sagen. Ich schätze mal die Eltern von Freundin a und b. Da Freundin C bestreitet das sie den Alkohol mitgebracht hatt und die anderen sie warscheinlich auch nicht anschwätzen.
Freundin A und C haften, ggf. noch die Eltern von Freundin A und B weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Evtl. haftet auch noch der Verkäufer des Alkohols...
Ist ganz einfach haften die Personen die den Alkohol an die Minderjährigen gegeben haben. natürlich auch alle anderen Eltern weil sie zu dumm sind ihr Kind zu erziehen. (Letzteres war meine eigene Meinung)
Hallo,
in diesem Fall haften die Erziehungsberechtigten, weil alle minderjährig sind. Im Falle, dass etwas passiert, also Schaden von den Minderjährigen angerichtet wurde, haften die zum Teil auch selbst, sie sind bedingt strafmündig.