Was kann man mit seinem Auto machen, wenn man ins Gefängnis muss?
Ich muss nicht ins Gefängnis, aber ich hatte es kurzzeitig befürchtet und mir Gedanken um mein Eigentum gemacht. Ich hätte Kartons bei Verwandten unterbringen können.
Die besitzen aber kein Grundstück und ich hätte nicht gewusst, was mit meinem Auto passieren soll. Denn die Wohnung hätte ich kündigen müssen, das hätte finanziell nicht gepasst, die solange zu behalten.
Ich konnte auf jeden Fall nichts im Internet finden, bezüglich dem Auto. Angenommen man kann es keinen Bekannten geben und will es nicht an jemand fremdes vermieten, was ist dann? Wenn es auf dem Parkplatz der Wohnung einfach stehen bleiben würde, würde es abgeschleppt. Und was dann, verschrotten sie es irgendwann, wenn sich niemand meldet?
7 Antworten
Auf dem Gefängnisparkplatz abstellen oder verkaufen
Wenn die Wohnung halten finanziell nicht möglich gewesen wäre, dann wäre auch das Halten des PKW keinen Sinn gemacht
Auf dem Gefängnisparkplatz....
... sicher nicht.
Meiner Meinung nach darf man ein zugelassenes Fahrzeug, versichert und versteuert, unbegrenzt im öffentlichen Verkehrsraum parken, auch wenn die Hauptuntersuchung abgelaufen ist. Der abgelaufene "TÜV" ist lediglich eine OWi, und wird - je nach Länge der Überziehung, mit einem Bußgeld von 15€ bis max. 60€ geahndet.
Solange es zugelassen (und damit auch Haftpflicht versichert) ist darf es öffentlich rumstehen. Das Überziehen des Termins der HU ist zwar eine OWi, steht jedoch dem Stehen im öffentlichen Verkehrsraum nicht entgegen.
Falsch. Bei dem Text, bei dem du vergessen hast zu erwähnen, dass du ihn zitiert hast, lässt du weg, dass man sich nur einer Ordnungswidrigkeit strafbar macht. Das berechtigt aber nicht, das Fahrzeug abzuschleppen. Das heißt, das Fahrzeug darf da stehen, aber es kostet je nach Überziehung bis max. 60€ (8 Monate oder mehr)
Es gibt genügend öffentlichen Parkraum, wo dein Auto stehen darf, bis der TÜV fällig ist.
wo dein Auto stehen darf, bis der TÜV fällig ist.
Meiner Meinung nach darf man ein zugelassenes Fahrzeug, versichert und versteuert, unbegrenzt im öffentlichen Verkehrsraum parken, auch wenn die Hauptuntersuchung abgelaufen ist. Der abgelaufene "TÜV" ist lediglich eine OWi, und wird - je nach Länge der Überziehung, mit einem Bußgeld von 15€ bis max. 50€ geahndet.
edit: bis max. 60€ geahndet
Wobei wir dann ein ordnungswidriges Verhalten haben. Der FS wollte sich zukünftig an die Gesetze und Verordnungen halten. Also erst zum TÜV und dann 2 Jahre in den Knast ; - )
Wobei wir dann ein ordnungswidriges Verhalten haben.
Was ich auch geschrieben habe. Aber es berechtigt nicht zum Abschleppen, wie das viele meinen.
Da bin ich ganz bei dir.
Ich diskutiere gerne mit dir, vor allem, wenn wir einer Meinung sind.😂
wo?
Nicht unbedingt in der Stadtmitte aber besonders in Wohngebieten mit Einfamilienhäusern .
Am Sinnvollsten wäre wahrscheinlich die Überlassung an einen Bekannten, der das Auto nutzt und sich auch um Sachen wie TÜV kümmert, ggf gegen ne kleine Miete für den Wert-Verfall in dieser Zeit. Aber der ist nichts dagegen, wenn das Auto steht und über einen langen Zeitraum garnicht bewegt wird. Das abstellen ist das kleinere Problem, es gibt genug öffentliche Parkflächen, wo das Auto unbegrenzt stehen dürfte
Kimmt drauf an wie lange du reinmüsstest. Wären es paar Wochen, würde ich es z.B auf dem Gefängnisparkplatz lassen, sind es hingegen 1-2 Jahre da würde ich das Auto verkaufen, da die Standschäden zu hoch für nich wären.
Lg Joel
nein, ein Auto ohne tüv darf noch nichtmal auf einem Privatgrundstück stehen sofern dieses öffentlich begehbar ist (kein Zaun). Garage wäre ok, garagenauffahrt (ohne Tor) schon nicht.