Vorhangschaden - Restwert oder Neuwert?

4 Antworten

Ersetzt werden würde der Zeitwert. Wo der nach 7 Jahren liegt, kann man sich ausrechnen. Neue Gardinen wird die Versicherung mit Sicherheit nicht zahlen. Zudem handelt es sich beim Verursacher um einen nahen Verwandten, die Versicherung wird Fragen stellen. Kommt dabei heraus, das was nicht stimmt, ist das Versicherungsbetrug und zieht eine Strafanzeige nach sich.

DerHans  17.12.2014, 21:50

Die Verwandtschaft spielt in dem Fall keine Rolle. Ansonsten ist die Antwort OK

gegnhang  18.12.2014, 13:51
@DerHans

Offiziell vielleicht nicht, ich hab in der Schadensabteilung einer Versicherung gearbeitet. Da wird sehr wohl mal ein Auge mehr drauf geworfen. Früher war das nicht so, aber seit einigen Jahren guckt man lieber zehn mal hin, bevor man einmal zahlt.

PaNi83 
Beitragsersteller
 17.12.2014, 11:42

Die Versicherung darf gerne nachfragen, das ist nicht das Problem. Würde ich betrügen wollen, dann würde ich das nicht meinen Vater melden lassen... Aber er hat nun mal den Vorhang zerstört - soll ich deshalb jemand anderen vorschieben und somit die Versicherung betrügen?

Das Problem ist, dass der Vorhang mit 3 Store zu klein für die Fensterfront ist, also muss ich ja, aufgrund der Sachlage dass ich nichts nachkaufen kann, den kompletten Vorhang erneuern!

Klammlosewelt  17.12.2014, 12:26
@PaNi83

Warte doch ab was die Haftpflicht Deines Vaters dazu sagt. Das ist doch das Einfachste. Hier gibt es doch keine Schadenssachbearbeiter, die sowas entscheiden können.

§ 823 BGB regelt eindeutig, dass der Schadensverursacher zum Ersatz des ZEITWERTS verpflichtet ist.

Wenn du vier Stores findest, die 7 Jahre alt sind, kannst du diese beanspruchen

Anton96  22.12.2014, 10:24

Das steht in dem Gesetzt nicht so drin. Ersetzt werden muss der entstandene Scharen. Wie hoch der an zu setzen ist muss im Zweifel ein Gericht entscheiden. Rechtsgrundsatz ist hier der Geschädigte muss so gestellt werden als wäre der Schaden nicht entstanden und daraus ergibt sich dann die Sache mit dem Zeigwert. Der Veschädigre soll schlicht und ergreifend nicht besser wls vor dem Schaden gestellt werden.

Das wäre ein Fall für die Haftpflichtversicherung Deines Vaters.

Die Haftpflichtversicherung ersetzt in der Regel nur den unmittelbaren Schaden und zwar zum jeweiligen Zeitwert.

Wenn also ein Teller zu Bruch geht, wird auch nur der Teller und nicht das ganze Service ersetzt. Ob dieses nachkaufbar ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Wie hoch der Restwert eines Vorhangs nach 7 Jahren noch ist, mag jeder für sich entscheiden.

Versuchen kannst Du es ja. Meldet den Schaden der Versicherung und seht was diese Euch anbietet.

Es wird immer nur der aktuelle Wert ersetzt, nie der Neukaufwert.

DU musst mit der Haftpflicht reden, aber du wirst wohl auf Kosten sitzen bleiben...