Kommt meine Hausrat für Sturmschäden an Balkonmöbel auf?
Meine Balkonmöbel wurden massiv vom Sturm beschädigt - kommt meine Hausrat dafür auf?
7 Antworten
Hallo,
diese Fragestellung ist verständlich, doch ist die Beantwortung nicht so einfach. Wie schon andere angemerkt haben, müssen die Möbel draußen entsprechend gesichert werden. Kommt ein Sturm müssen sie so untergebracht werden, dass kein Schaden an sich entstehen kann. Das Stichwort ist hier die Sicherungspflicht des Versicherten. Laut https://www.oev-hausratversicherung.de/ kommt es darauf an, welcher Vertrag genau abgeschlossen wurde. Je nach Tarif gibt es ein Haftung.
NEIN (zu ca. 95%)!
Zwar deckt die Hausratversicherung unter anderem auch Sturm- und Hagelschäden ab. In Standardverträgen ist das Hab und Gut jedoch meist nur innerhalb von Gebäuden versichert, beispielsweise, wenn der Wind das Dach abdeckt oder die Fenster eindrückt und dadurch Schäden am Mobiliar entstehen. Bevor Sie Ihre Gartenmöbel draußen alleine lassen, empfiehlt sich also ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen. Wer sich umständliches Räumen ersparen will, sollte ggf. seinen Versicherungsschutz aufstocken. Und zwar nicht nur gegen sommerliche Unwetter. Auch für den Diebstahl der guten Stücke kommen viele Versicherer nicht ohne Weiteres auf. Quelle: Internet.
kann man pauschal nicht beantworten.
Dies kann man aber beim zuständigen Vermittler erfragen.
Bei mir klingelt z.B. heute ständig das Telefon, und bisher war jeder Schaden durch den Sturm an dem Hausrat wie z.B. beschädigte Gartenmöbel, Gasheizstrahler usw. die auf der Terasse oder Balkon standen versichert.
Aber es kommt auf den abgeschlossenen Hausratstarif an!
Gruß A.
Normalerweise sind Sturmschäden in der Hausratversicherung nur innerhalb der versicherten Wohnung abgedeckt.
Es gibt teilweise aber auch "Komfort". oder "Premium"- Tarife, bei denen derartige Schäden auch auf dem Balkon oder der Terrasse versichert sind.
Frag mal bei deiner Versicherung nach.
Kommt drauf an:
- Hast du sie denn vor dem Sturm zumutbar gegen Beschädigungen gesichert?
- Sind Sturmschäden denn grundsätzlich ein versichertes Risiko?