Fahrrad aus dem Keller meiner Freundin geklaut, greift meine Hausrat (EHV/Allianz)?
Hallo,
mir wurde kürzlich das Mountain Bike (Wert: 1000 EUR) aus dem Keller meiner Freundin gestohlen. Wann genau, kann ich nicht sagen - zuletzt habe ich darauf geachtet, als die Winterreifen aufgezogen wurden. Seitdem habe ich ihren Keller nicht mehr betreten - ihr ist es nicht aufgefallen - mir jetzt natürlich sofort. Der Keller ist mit einem Gatter versehen, zu dem nur sie den Schlüssel hat. Wenn man sich das Tor mal genau ansieht, wäre es möglich, dass jemand die 2,50m-Tür mit einer Leiter überwindet und sich zwischen Tür und Decke durch schiebt (da sind etwa 40-50cm Platz). Anders, als so, kann ich mir nicht erklären, wie es aus dem abgeschlossenen Keller gekommen ist. Im Keller selbst war es leider nicht noch einmal fest angeschlossen.
Ich bin ihrer Stadt nicht gemeldet, sondern nur alle paar Wochenenden mal dort, also kein Mietverhältnis/Untermiete, etc. Meine EHV von der Allianz deckt Fahrraddiebstahl in unbegrenzter Höhe ab, was ich leider auch schon ein paar Mal daheim in Anspruch nehmen musste - soweit die Vorgeschichte.
Jetzt überlege ich, wo ich Anzeige erstatte und ob das Auswirkung auf meine Haftpflicht hat. Grundsätzlich bin ich mir zwar zu 95% sicher, dass das Rad zuletzt in ihrem Keller stand, aber die Restunsicherheit bleibt. Stichwort: Außenversicherung - Wirkt sich das auf die Chance aus, den Wert erstattet zu bekommen, wenn es aus dem Wohnbesitz eines Dritten entwendet wurde? Hier heißt es in der Police: "§ 5 (2) Die in §§ 1 und 2 genannten Sachen sind, soweit es in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich festgelegt ist, vorübergehend außerhalb des vereinbarten Versicherungsortes weltweit dort versichert, wo sie sich befinden (Außenversicherung). Zeiträume von mehr als 3 Monaten gelten nicht als vorübergehend."
Was würdet ihr mir raten: Kann ich es der Versicherung als aus dem fremden Keller gestohlen melden oder sollte ich einen anderen Tatort angeben? Ganz sicher bin ich mir eben auch nicht, wo ich es/wann zuletzt gesehen habe (Oktober wohl).
Danke im Voraus...
2 Antworten
Du solltest den Schaden bei deiner Versicherung auf jedem Fall wahrheitsgemäß schildern.
Außerdem verlangt die Versicherung wahrscheinlich auch eine Meldung bei der Polizei. Und auch da wirst du bei einer Falschaussage große Probleme bekommen.
Außerdem stellt sich ja auch die Frage, bis zu welcher Höhe der Fahrraddiebstahl bei deiner Versicherung mit abgesichert ist. Meist gibt es dort Begrenzungen, z.B. von 1% der Versicherungssumme.
Vermutlich greift da ihre Haushaltsversicherung eher.