Haftpflichtschadensmeldung ohne Rechnung möglich?
Hallo Ich habe versehentlich die Cerankochfeldplatte eines Freundes beschädigt. Allerdings hat dieser keine Rechnung mehr für den Herd, bzw man kann ja auch eine Ersatz kochfeld einzeln kaufen.
Wollen die trotzdem eine Rechnung haben wo dann sowieso nur der komplett Preis, also Herd mit Kochfeldplatte drauf stehen würde, haben?? Oder würde ein Kostenvoranschlag für eine neue Kochfeldplatte ausreichen? Vielen Dank
6 Antworten
@Vike25,
mir stellt sich hier die Frage, in welcher Eigenschaft, bzw. bei welcher Tätigkeit hast du das Cerankochfeld beschädigt ?
Erst wenn dies bekannt ist, kann man beurteilen, ob die Privathaftpflichtversicherung auch leistet.
Oder würde ein Kostenvoranschlag für eine neue Kochfeldplatte ausreichen?
Nein dieser bringt gar nichts, da nur ein Anspruch auf ein vergleichbares Kochfeld (beschädigtes) besteht und hier auch nur zum Zeitwert.
Daher ist es erforderlich eine Typenbezeichnung + Hersteller-Name + Anschaffungsjahr dem Versicherer mitzuteilen.
Gruß N.U.
Mir ist beim abheben des Kochtopfes dieser aus der Hand gefallen und auf kante des Kochfeldes gefallen
Daraus kann man entnehmen, dass du deinem Freund beim Kochen geholfen hast - fällt dann wohl unter den Begriff Gefälligkeitsschäden, was bei vielen älteren Privathaftpflicht-Tarifen nicht mitversichert ist.
Sollte dies zutreffen, kann dein Freund den Schaden nur über eine evt. bestehende Glasversicherung einreichen.
Rechnung ist nicht erforderlich. Als besitznachweis genügt das Vorhandensein der beschädigten Sache, zur Ermittlung der schadenshöhe reicht Typ und Modell.
Kostenvoranschlag ist erforderlich, wird geprüft und auf dessen Grundlage entschädigt oder ein gegenangebot durch die Versicherung in Auftrag gegeben
Wenn die Marke und das Kaufjahr bekannt sind, dann kennen die Versicherungen den Preis. Sei Dir bewußt, daß eine Haftpflichtversicherung immer nur den Zeitwert eines Dinges ersetzt.
Laß Dir von einem Versicherungsagenten bei der Beschreibung des Unfallherganges helfen, denn da reicht ein Formulierungsfehler und die Versicherung zahlt nicht.
Die Rechnung muss für die Behebung des Schadens sein .. das ist kein verlorenes Smartphone.
Stimmt so einfach nicht. Man muss eben keine Rechnung für eine Schadensregulierung haben.
Denken sie einfach mal nach. Sie haben im Familienbesitz sein Generationen ein wertvolles Bild. Nun wird dies beschädigt. Keine Regulierung, weil man keine Rechnung mehr hat? Oder sie haben einen Gegenstand geschenkt bekommen. Der Schenker hat die Rechnung auch nicht mehr... Dann keine Regulierung?
Fakt ist, eine Versicherung muss den Schaden regulieren. Dazu muss man den Wert feststellen. Selbstredend ist es einfacher, wenn man eine Rechnung hat und dann damit z.B. den Zeitwert ermitteln kann.
Aber selbstverständlich ist eine Rechnung niemals Voraussetzung für eine Schadensregulierung.
Sorry - aber Privatleute sind nicht verpflichtet von allen gekauften Möbeln oder Gegenständen Rechnungen aufzuheben.
Deswegen lassen die sich auch einen Kostenvoranschlag machen, der zeigt wie hoch der Schaden ist.
Würde es auch ausreichen wenn ich beim Hersteller einen Kostenvoranschlag für ein Ersatz kochfeld bekommen würde?
Ja, das ist sogar oftmals besser, weil die Versicherung eine Rechnung, für die Reperatur, die ihr zu hoch vorkommt beanstanden kann ...
Es hat doch nicht jeder mehr eine Rechnung von all den Dingen in der Wohnung. Einfach der versicherung melden und die sagen dir sicher wie es weitergeht.
Mir ist beim abheben des Kochtopfes dieser aus der Hand gefallen und auf kante des Kochfeldes gefallen. Alle anderen Daten von denen du schreibst, sind vorhanden