Autodiebstahl bei laufender Kredit und wer bezahlt mein Kredit?
Mein Auto wurde entnommen und weiß nicht wer dafür aufkommen muss. Habe Vollkasko aber die Polizei meinte, wenn sie es wieder finden nach ca 4-6 Wochen, läuft der Kredit weiter.
Was passiert, wenn das Auto da ist aber es hat ein Totalschaden oder sowas ähnliches? Nach dem es gefunden wurde, muss ich trotzdem meinen Kredit weiter bezahlen ?
Im internet ist nur zu lesen was von Wiederbeschaffungswert aber , wenn ich das Geld habe und dann mein Auto wiederbekomme, was muss ich machen ?
Weil ich es nicht mehr einsehe, mehr Kredit dafür zu bezahlen, als das Auto Wert hat!
Autohaus ist auch die selbe Bank!
Wer kennt sich aus ?
Bitte normale Antworten ohne Beleidigungen
10 Antworten
Den Kredit musst du weiter zahlen.
Von deiner Kaskoversicherung bekommst du (bzw. der Kreditgeber) max. den Wiederbeschaffungswert ersetzt (wenn keine Kaufpreisentschädigung vereinbart wurde und noch gilt). Wenn das nicht genug ist um den Kredit abzulösen, musst du den Rest aus eigener Tasche draufzahlen. Und wenn vl. von der Entschädigung etwas übrig bleibt, dann kannst du damit machen was du willst.
wenn ich das Geld habe und dann mein Auto wiederbekomme, was muss ich machen ?
Wenn mehr als ein Monat nach dem Diebstahl vergangen ist, bekommst du dein Auto nicht wieder, auch wenn es gefunden wird. Es gehört dann der Versicherung. Du musst nichts weiter machen.
Das Fahrzeug hast du gekauft und Finanziert. Ob das Auto nun da ist oder nicht, spielt denke ich keine Rolle. Als Kreditgeber will die Bank das Geld von dir wieder haben. Von wem denn auch sonst.
Wenn das Fahrzeug entsprechend versichert ist, um so besser. Dann muß jetzt nur geklärt werden was die Versicherung erstattet, oder ob sie überhaupt etwas erstattet. Mal ne fiktive Zahl. Wenn die Karre 40000 K kostet, und die Versicherung als Beispiel 30000 K erstattet, kannst du die ja an die Bank zurückzahlen. Hast aber dann immer noch 10000 K auf der Uhr die du Löhnen musst.
Ebenfalls muss im Vorfeld geklärt werden was du der Versicherung wieder erstatten musst, wenn die Karre wieder da ist. An deiner Stelle würde ich erst einmal zur Versicherung gehen, und die Einzelheiten des Vertrages abchecken.
Wenn das Fahrzeug finanziert ist, wurde doch die Versicherungsleistung an den Finanzierer abgetreten. Du zahlst dann nur noch die vereinbarte Selbstbeteiligung.
So, eins nach dem Anderen.
Die Vollkasko- Versicherung zahlt dir den Zeitwert aus, wenn das Auto nicht mehr auftaucht.
Wenn der Wagen beschädigt (Zeitnahe) wider auftaucht, kommt die Versicherung für die Reparatur auf.
Den Kredit musst Du auf jeden Fall abbezahlen, das Geld hast Du dann ja von der Versicherung bekommen.
Der Kredit läuft auf jeden Fall weiter! Von der Versicherung bekommst Du den geschätzten Zeitwert des Fahrzeuges erstattet! Dann ist es Dir freigestellt, ob Du damit den Kredit (oder auch Teilbetrag des Kredites) ablösen willst oder Dir ein neues Auto kaufen willst! Sollte das Fahrzeug dann irgendwann wieder gefunden werden, so geht es in den Besitz der Versicherung über!