Autodiebstahl bei laufender Kredit und wer bezahlt mein Kredit?
Mein Auto wurde entnommen und weiß nicht wer dafür aufkommen muss. Habe Vollkasko aber die Polizei meinte, wenn sie es wieder finden nach ca 4-6 Wochen, läuft der Kredit weiter.
Was passiert, wenn das Auto da ist aber es hat ein Totalschaden oder sowas ähnliches? Nach dem es gefunden wurde, muss ich trotzdem meinen Kredit weiter bezahlen ?
Im internet ist nur zu lesen was von Wiederbeschaffungswert aber , wenn ich das Geld habe und dann mein Auto wiederbekomme, was muss ich machen ?
Weil ich es nicht mehr einsehe, mehr Kredit dafür zu bezahlen, als das Auto Wert hat!
Autohaus ist auch die selbe Bank!
Wer kennt sich aus ?
Bitte normale Antworten ohne Beleidigungen
10 Antworten
Den Kredit musst du weiter zahlen.
Von deiner Kaskoversicherung bekommst du (bzw. der Kreditgeber) max. den Wiederbeschaffungswert ersetzt (wenn keine Kaufpreisentschädigung vereinbart wurde und noch gilt). Wenn das nicht genug ist um den Kredit abzulösen, musst du den Rest aus eigener Tasche draufzahlen. Und wenn vl. von der Entschädigung etwas übrig bleibt, dann kannst du damit machen was du willst.
wenn ich das Geld habe und dann mein Auto wiederbekomme, was muss ich machen ?
Wenn mehr als ein Monat nach dem Diebstahl vergangen ist, bekommst du dein Auto nicht wieder, auch wenn es gefunden wird. Es gehört dann der Versicherung. Du musst nichts weiter machen.
Bei einem finanzierten Fahrzeug bekommst du die Versicherungssumme überhaupt nicht in die Hand. Die geht direkt an die Bank.
Das ist nur dann zwingend der Fall, wenn die Bank als Sicherungsgläubiger bei der Versicherung hinterlegt ist. Dann muss die Zustimmung des Kreditgebers vorliegen bevor eine Entschädigung gezahlt werden kann.
Wenn das nicht der Fall ist, ist eine Zahlung direkt an den VN möglich und üblich. Bzw. sogar die einzige Option, da die Bank keinerlei Rechte gegenüber der Versicherung geltend machen kann. Was der VN dann mit seiner Bank macht ist dem VR egal.
Bei einer reinen KFZ-Finanzierung mit der bedingten Vollkasko kannst du davon genau so ausgehen. Sonst gibt es eben keinen KFZ-Kredit.
Also das passiert mir heutzutage nur noch seeeehr selten, dass ein Privatkunde mit nem Sicherungsschein einer Bank für ein Auto bei mir vorbeikommt...
Wenns nicht gerade der 150.000€ Mercedes ist wie letztens.
Das Fahrzeug hast du gekauft und Finanziert. Ob das Auto nun da ist oder nicht, spielt denke ich keine Rolle. Als Kreditgeber will die Bank das Geld von dir wieder haben. Von wem denn auch sonst.
Wenn das Fahrzeug entsprechend versichert ist, um so besser. Dann muß jetzt nur geklärt werden was die Versicherung erstattet, oder ob sie überhaupt etwas erstattet. Mal ne fiktive Zahl. Wenn die Karre 40000 K kostet, und die Versicherung als Beispiel 30000 K erstattet, kannst du die ja an die Bank zurückzahlen. Hast aber dann immer noch 10000 K auf der Uhr die du Löhnen musst.
Ebenfalls muss im Vorfeld geklärt werden was du der Versicherung wieder erstatten musst, wenn die Karre wieder da ist. An deiner Stelle würde ich erst einmal zur Versicherung gehen, und die Einzelheiten des Vertrages abchecken.
Wenn das Fahrzeug finanziert ist, wurde doch die Versicherungsleistung an den Finanzierer abgetreten. Du zahlst dann nur noch die vereinbarte Selbstbeteiligung.
Wie sieht soeine Selbstbeteiligung aus ?
Was passiert, wenn das QAuto erst nach 10 Wochen wieder aufgefunden wird aber es ist sogut wie ein Totalschaden, wem gehört es dann, wenn ich das geld bereits besitze für den wiederbeschaffungswert ?
Danke DerHans
Woher soll ich DEINEN Vertrag kennen?
Das Fahrzeug wurde gegen alles versichert!
Kann trotz Vollkasko auch eine andere Haftung drinne stehen ?
Weil dann ist es doch nicht mehr Vollkasko oder ?
Der Diebstahl ist bereits über die Teilkasko abgesichert.
Die Vollkasko will die Bank für den Fall, dass du das FINANZIERTE Fahrzeug gegen den nächsten Baum fährst.
Oder es beim "Auotrennen" von der Polizei beschlagnahmt wird.
So, eins nach dem Anderen.
Die Vollkasko- Versicherung zahlt dir den Zeitwert aus, wenn das Auto nicht mehr auftaucht.
Wenn der Wagen beschädigt (Zeitnahe) wider auftaucht, kommt die Versicherung für die Reparatur auf.
Den Kredit musst Du auf jeden Fall abbezahlen, das Geld hast Du dann ja von der Versicherung bekommen.
Bei Diebstahl zahlt die Teilkasko, erst wenn der Wagen wieder auftaucht, zahlt die Vollkasko eventuelle Schäden!
Der Kredit läuft auf jeden Fall weiter! Von der Versicherung bekommst Du den geschätzten Zeitwert des Fahrzeuges erstattet! Dann ist es Dir freigestellt, ob Du damit den Kredit (oder auch Teilbetrag des Kredites) ablösen willst oder Dir ein neues Auto kaufen willst! Sollte das Fahrzeug dann irgendwann wieder gefunden werden, so geht es in den Besitz der Versicherung über!
Bei einem finanzierten Fahrzeug bekommst du die Versicherungssumme überhaupt nicht in die Hand. Die geht direkt an die Bank.
Reicht sie nicht aus, den Restkredit abzulösen, zahlst du die Differenz weiter.