Hafte ich für Gäste ausserhalb vom Ladenlokal?
Hi,
ich bin besitzer einer ShishaBar, über der Bar sowieso um das Haus herum ist alles bewohnen (keine Gastro, normale Wohnungen)
Meine Gäste gehen zum Rauchen "vor die Tür"
- Kann ich für eine Ruhestörung der Gäste belangt werden? (Ich kann doch nicht jedem Gast sagen er solle sich bitte vor der Tür benehnem :-) )
- Wie sieht es mit der Musik aus? ( Habe festgedtellt sobald ich die Musik "leiser" mache gehen sehr viele Gäste nach Hause auch die Stimmung wird "negativer" ) Kann ich die Musik so laut machen wie ich will?
- Die Bar gibt es jz. bereits über 10 Jahre, also ich denke die Nachbarschaft weiss bzw. wusste wo sie hinziehen
Natürlich nehme ich gerne Rücksicht auf die Nachbarschaft, nur ohne Musik & Kunden macht meine ShishaBar keinen Sinn ;-)
- Gibt es für dieses Problem einen Anwalt?
Danke euch für die Hilfe, Grüsse Martin aus S
6 Antworten
In Deutschland sind die Menschen was Lärm betrifft seeehr empfindlich.
Bedenke, dass viele schon zwischen 05.h und 07.h aufstehen müssen.
Es gibt auch ein Gesetz gegen Ruhestörung.
Gib acht, wenn das Ordnungsamt kommen muss, bist du schnell die Konzession los.
Hier in Spanien juckt das keinen. Lärm was ist das? Die haben hier alle einen Knoten im Ohr. Allerdings stehen die Spanier zum grössten Teil erst sehr viel später auf.
Das Ordnungsamt hat nur bedingt damit zu tun .
So lange die Gäste nicht bezahlt haben und "nach Hause gehen", sind es Deine Gäste und Du musst auch draußen für die geforderte Ruhe sorgen (Du gefährdest Deine Konzession). Die maximale Lautstärke ist gesetzlich geregelt, also ist das unter Unternehmensrisiko zu verbuchen, wenn die Gäste gehen, weil Du die Gesetze einhältst. Die Barbetreiber wissen also seit 10 Jahre, was sie zu tun und zu lassen haben.
Man kann dich für die Gäste verantwortlich machen, die kommen ja nur dahin weil sie du dir in dein Gewerbe möchten um sich da eine Shisha zu gönnen. Ohne deinen Betrieb wären sie nicht da, deshalb muss man sie ggf. dazu animieren woanders zu rauchen. Aber das ist immer individuell etwas anders, jenachdem wo das Grundstück genau aufhört usw.
Bei Gastrogewerbe oder Shishabars ist das mit der Musik etwas anders und speziell, aber natürlich kann man sich generell bei einer bestimmten Grenze darüber beschweren bzw. die Polizei rufen wenn das ständig der Fall ist. Aber diese sind weitaus höher als die von normalen Wohnhäusern.
Würde generell sowieso einen Anwalt vielleicht dazuziehen und mal alles so durchgehen, es gibt sicherlich in der Gegend auch einen Anwalt der sich auf solche Gewerbeformen spezialisiert hat, wobei bei solchen Kleinigkeiten sollte jeder Anwalt das hinkriegen.
- Kann ich für eine Ruhestörung der Gäste belangt werden? (Ich kann doch nicht jedem Gast sagen er solle sich bitte vor der Tür benehnem :-) )
Doch, genau das kannst Du und das wird auch von Dir verlangt. Schließlich ist Deine Bar der Grund, warum die Leute hier sind und auf der Straße rumlärmen.
- Wie sieht es mit der Musik aus? ( Habe festgedtellt sobald ich die Musik "leiser" mache gehen sehr viele Gäste nach Hause auch die Stimmung wird "negativer" ) Kann ich die Musik so laut machen wie ich will?
Hast Du ne Disco oder ne Bar? Was machen Deine Gäste? Sich unterhalten oder anbrüllen? Egal. Es gibt genaue Regeln, wie laut Deine Musik (nach außen) sein darf. So laut darfst Du auch aufdrehen. Wenn's drüber geht, gibt es Besuch von der Polizei und evtl. Geldstrafen etc.
- Die Bar gibt es jz. bereits über 10 Jahre, also ich denke die Nachbarschaft weiss bzw. wusste wo sie hinziehen
Spielt keine Rolle. Du hast ganz klare Regeln zu beachten, sonst bist Du Deine Zulassung weg, vor allem, da im reinen Wohngebiet.
Anwalt? Ja. Aber was soll der machen? Kostet erstmal Geld, bringt aber nicht viel. Besser mit der Gewerbeaufsicht sprechen und das gleiche machen wie viele andere Bars und Kneipen in Deiner Situation – an die Regeln halten.
Ja du kannst sowohl für zu laute Musik als auch für die Raucher belangt werden