Haftbefehl bekommen ich soll 1300€ Zahlen?

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Hallo RoyalAura,

ist ein Zahlungsverzug entstanden, kann der Händler durchaus einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung seiner Interessen beauftragen.

Die Kosten für den Rechtsanwalt musst Du dann begleichen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Gebührenverordnung.

Diese besagt, dass bei einem Streitwert von 13,00 Euro Gebühren in Höhe von 83,54 Euro anfallen. Die Gesamtforderung darf also 96,54 Euro nicht übersteigen.

1300,00 Euro sind dementsprechend völlig überzogen.

Ich an Deiner Stelle, würde mir einen Rechtsanwalt nehmen, der die Forderung von 1300,00 Euro zurückweist.

Hier währe evtl. sogar zu prüfen, ob sich der Rechtsanwalt mit dieser völlig überzogenen Summe und der rechtswidrigen Drohung mit einem Haftbefehl nicht nach den beiden folgenden Rechtsgrundlagen strafbar gemacht hat:

§ 240 StGB - Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

und

§ 291 StGB - Wucher

(1) Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten

  1. für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen,
  2. für die Gewährung eines Kredits,
  3. für eine sonstige Leistung oder
  4. für die Vermittlung einer der vorbezeichneten Leistungen

Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung oder deren Vermittlung stehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wirken mehrere Personen als Leistende, Vermittler oder in anderer Weise mit und ergibt sich dadurch ein auffälliges Mißverhältnis zwischen sämtlichen Vermögensvorteilen und sämtlichen Gegenleistungen, so gilt Satz 1 für jeden, der die Zwangslage oder sonstige Schwäche des anderen für sich oder einen Dritten zur Erzielung eines übermäßigen Vermögensvorteils ausnutzt.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

  1. durch die Tat den anderen in wirtschaftliche Not bringt,
  2. die Tat gewerbsmäßig begeht,
  3. sich durch Wechsel wucherische Vermögensvorteile versprechen läßt.

Der Rechtsanwalt ist überhaupt nicht berechtigt einen Haftbefehl einzuleiten.

Wenn überhaupt, kann er ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten und einen Mahnbescheid beantragen.

Schöne Grüße
TheGrow

mepeisen  27.07.2017, 20:20

Ich kann nur zustimmen. ich würde hier direkt zur Polizei gehen und Strafanzeige gegen den Anwalt einreichen.

Den Konjunktiv kannst du dir sparen, TheGrow.

Weder ist es legal möglich, binnen 2 Monaten eine 23€ Forderung auf 1300€ aufzublähen noch ist es möglich, wegen zivilrechtlicher Forderungen einfach so eine Verhaftung zu beantragen. Für niemanden in diesem Lande.

Das ist hier eindeutig die ein oder andere Straftat. Was genau (Betrug, Nötigung u.ä.), kann dann die Staatsanwaltschaft untersuchen.

Denn ich vermute hier noch sehr viel mehr dabei. Als Empfehlung folgende Webseite:

www.rechtsanwaltsregister.org

Dort mal schauen, ob es den Anwalt überhaupt gibt. Ich vermute mal, dass man ihn da nicht findet. Auch die Angabe, dass es angeblich bei einer Poststation gelagert worden sei und nicht ankam u.ä., klingt hier zusammen mit dieser utopischen Geldsumme stark nach einem groß angelegten Betrug, wo auch nie etwas verschickt wurde.

Dem Anwalt würde ich nach eingereichter Strafanzeige folgendes schreiben: "Lieber Betrüger. Soeben war ich bei der Polizei und habe Strafanzeige gegen Sie eingereicht. sie wissen selbst, weswegen. Die Angelegenheit betrachte ich als erledigt. Mit Straftätern wie Ihnen werde ich mich jedenfalls nicht mehr unterhalten."

Das steht ja in keiner Verhältnismäßigkeit gegenüber dem eventl. geschuldeten Betrag. Du schreibst das du über Online etwas bestellt hast. Das wird gerne gemacht um einzuschüchtern. Also erstmal ignorieren und nix zahlen. Davon abgesehen kann ein Rechtsanwalt keinen Haftbefehl erlassen. 

Nimm Dir einen Anwalt. 

Mahnungen zu ignorieren ist keine gute Idee. 

"eigentlich zurückgeschickt wird und ich dachte das sind noch die Briefe im Umlauf, bevor der Händler seine Ware zurück bekommen hat."

Das sind normalerweise sieben Tage. Mahnungen kommen über einen längere Zeitraum und Du musst darauf ignorieren und die Sache klären.

Grundsätzlich geht das schon, ist aber ein langer Weg:

-gerichtlicher Mahnbescheid

-Vollstreckungsbescheid

- Vollstreckungsversuch

-Aufforderung zur Abgabe der Vermögensauskunft

und erst, wenn Du diese verweigerst, kann das Geicht einen Haftbefehl erlassen, der aber nur zur Abgabe der Vermögensauskunft vollstreckt wird.

Spätestens beim gerichtlichen Mahnbescheid solltest Du aber Widerspruch einlegen, wenn die Forderung unberechtigt oder überhöht ist.

chillig1980  26.07.2017, 20:53

Warum sollte man bis zum Mahnbescheid warten bis man was tut? Man legitimiert durch die Warterei nur weitere Mahn- und Inkassokosten...

mepeisen  27.07.2017, 20:24
@chillig1980

Ein Anwalt, der sich ins Illegale begibt und Straftaten begeht (Nötigung/Betrug), der disqualifiziert sich selbst. Natürlich kann man vorher schon was tun. Aber solche Straftäter gehen nicht vor Gericht. Da würden sie mal kräftig zerrissen werden und der Fall würde ziemlich sicher "von Amts wegen" an die Staatsanwaltschaft und an die Anwaltskammer wegen einem Ausschluss aus der Kammer weitergereicht.

Denn Richter sind bei offensichtlichen Straftaten durchaus verpflichtet, das weiterzureichen.

Also ich wäre mir zu 99,9999999% sicher, dass es nie so weit kommen wird.

nach 2 Monaten ist es nicht möglich, einen Haftbefehl zu haben.

Der Anwalt kann höchstens damit drohen, dass er einen Mahnbescheid beantragt. Wenn du vom Gericht einen Mahnbescheid bekommst, kannst du Widerspruch einlegen. (Nur dann, wenn du dich nicht gegen den Mahnbescheid wehrst, bekommst du ein paar Wochen später vom Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Gegen den kannst du dann auch Einspruch einlegen. Nur wenn du auch das zweite mal nichts machst, dann kann der Anwalt einen Haftbefehl beantragen.)

Es ist auch nicht möglich, wegen 13 Euro insgesamt 1300 Euro zu fordern. Die Anwaltskosten und Verzugszinsen sind erheblich geringer. Es macht Sinn, dass du dich wehrst.

PatrickLassan  27.07.2017, 06:23

dann kann der Anwalt einen Haftbefehl beantragen

Das kann er nur dann, wenn der Fragesteller sich weigern würde, die Vermögensauskunft abzugeben. Dann ist Erzwingungshaft möglich.