Haben Schienenersatzverkehr Taxis eine Personenbeförderungspflicht?
Mir ist jetzt folgendes passiert: Die Züge von der Bahn sind für mehrere Stunden wegen einer Streckensperrung ausgefallen. Es wurden SEV Taxis von der Bahn eingerichtet, jedoch wollte mich kein Taxifahrer mitnehmen, da ich "nur" bis zum nächsten Ort wollte. Die Taxis haben nur Reisende bis zur nächsten größeren Stadt mitgenommen.
Nun habe ich 2 Stunden auf einen Bus gewartet und wurde schließlich von einem anderen wartenden Fahrgast mitgenommen, der von seiner Frau mit dem Auto abgeholt wurde.
Dürfen die Taxis das? Kann ich mich einfach reinsetzen und verlangen, dass sie mich mitnehmen? Oder sind sie verpflichtet nur Fahrgäste mitzunehmen, die längere Zugstrecken vor sich haben?
Also ich meine mit "nur zum nächsten Ort" die nächste planmäßige Haltestelle :)
6 Antworten
Wenn die Taxis im SEV fahren, dann fahren sie nur die Strecke, die die Bahn sonst fahren würde und sie halten nur da, wo die Bahn sonst halten würde.
Ob sie gleichzeitig auch normale Fahrten annehmen dürfen, oder für den fraglichen Zeitraum vertraglich fest an den SEV-Dienst gebunden sind, weiß ich nicht.
Falls sie auch normale Fahrten annehmen dürfen, muss der Fahrgast für diese Fahrten natürlich auch den ganz normalen Taxitarif bezahlen und dann gilt tatsächlich Beförderungspflicht. Falls sie vertraglich fest an den SEV-Dienst gebunden sind, dürfen sie in dieser Zeit keine anderen Fahrten anbieten, haben also auch keine Beförderungspflicht außerhalb des SEV.
Wenn der nächste Ort auch der nächste planmäßige Halt des Zuges gewesen wäre (wenn der Zug normal gefahren wäre), dann hat das Taxi gleich doppelt Beförderungspflicht. Erstens die normale Beförderungspflicht von Taxis. Zweitens ergibt sich eine Beförderungspflicht daraus, dass die Bahn die Taxis dafür bezahlt, den SEV zu fahren. Mit dem Zug kann man eine einzige Station weit fahren und aussteigen, mit dem SEV muss das in der Regel auch möglich sein. Eine Ausnahme wäre, wenn dieser planmäßgie Halt beim SEV ausdrücklich nicht angeboten wird ("Hält nicht in ....").
Am besten wendest Du Dich an den zuständigen Verkehrsverbund, schildest in neutralem Ton die Situation und bittest um Aufklärung. Falls der Taxifahrer sich falsch verhalten hat, gibt's was auf den Deckel und eventuell wird er beim nächsten Auftrag nicht mehr berücksichtigt.
Gemäß § 22 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. § 13 Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) trifft Taxifahrer die sog. Beförderungspflicht. Das bedeutet, dass sie die Mitnahme von Fahrgästen nicht verweigern dürfen – solange sich das Endziel noch innerhalb ihres Pflichtfahrgebiets befindet und es keinen triftigen Grund für eine Beförderungsverweigerung gibt. Ein Verstoß gegen die Beförderungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird gemäß § 61 II PBefG mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet.
Die Frage die ich habe: Du wolltest nicht die ganze Strecke des SEV fahren sondern "nur" bis zum nächsten Ort weil das für dich besser gewesen wäre? Dann ist das keine SEV-Fahrt sondern eine private Fahrt welche du zu bezahlen hast.
Wenn du das dem Fahrer angeboten hättest, hättest du vermutlich auch mitfahren dürfen? Oder übersehe ich hier etwas?
Mit nächsten Ort habe ich die nächste Haltestelle gemeint :) ich habe die ersten 5 Fahrer gefragt und die haben gemeint Sie nehmen nur Fahrgäste, die bis zu der Haltestelle müssen, an der die Züge wieder fahren dürfen (also die nächste Stadt)
Hallo
Die Taxis fahren im Auftrag der Deutschen Bahn und haben deshalb keine Beförderungspflicht bzw. nur anhand der Beförderungsbedingungen der Bahn. Hättest du also zum nächsten Bahnhof gewollt bzw. zum nächsten planmäßigen Halt des Taxis, hätte es dich mitnehmen müssen.
Wahrscheinlich ist kein Halt im nächsten Ort vorgesehen, deshalb hat man dich nicht mitgenommen.
Doch der war vorgesehenen. Das wäre gleich die nächste Haltestelle gewesen.
Dann war das nicht ok und einfach nur gemein. Passiert leider häufig :(
Soweit ich weiß dürfen Taxis keine Fahrten ablehnen, weil sie zu kurz sind. Weiß aber nicht wo man das melden kann, wenn es denn doch mal einer tut.
Die Ordnungsnummer beim KVR/Landratsamt melden. Situation mit Datum/Uhrzeit/Ort schildern.
Wenn die Bahn sie als schinenersatzverkehr geordert hat, dann sind sie verpflichtet die Fahrgäste entlang der Fahrstrecke mit gültigen Fahrausweis zu befördern. Egal wie lang, entsprechend des gelösten Tickets. Sich ein Taxi oder Mietwagen zu nehmen der nicht vertraglich gebunden ist, musst du selber bezahlen.
Und wie soll ich mich das nächste mal verhalten?
Frag ob er im Auftrag der Bahn fährt. Wenn er ja sagt, reinsetzen, Ticket zeigen und fahren lassen. Wenn er Späne macht, sitzen bleiben und anrufen.
Das habe ich damit gemeint, dass der nächste Ort die eigentlich nächste Halt gewesen wäre :)