Haben Mitarbeiter, die mehrmals befristet verlängert worden sind eine realistische Chance auf Unbefristet?
Ich arbeite als Sozialassistent im Kindergarten bei der Stadt und im TvöD. Trotz des Fachkräftemangels wird nach Erziehern gesucht, weil Sozialassistenten quasi nur Hilfskräfte sind, also auf Papier. Ich wurde nach einem Jahr befristet, was schon schwer zu kriegen war, nochmal auf ein Jahr verlängert. Andere werden gebeten, als gelernte Erzieher sich nochmal zu bewerben. Ich bin reingerutscht, weil ich in der Ausbildung zum Erzieher war und wegen familiären Gründen erst mal so arbeiten muss.
Die Dame von der Personalabteilung meinte nur, grundsätzlich lässt man gute Arbeiter nicht gehen und ich sollte das zweite Jahr nutzen, um dann später ein gutes „mündliches“ Zeugnis für einen möglichen unbefristeten Vertrag zu erhalten.
Gibt es hier Menschen aus dem Fachkreis, die mir sagen können, ob ich eine realistische Chance habe, wenn ich im zweiten Jahr weiterhin gute Arbeit leiste (das war der Grund, dass ich verlängert wurde), unbefristet zu erhalten?
Ich kenne einen Fall aus der Stadt, da wurde ein Sozialassistent aus der Leiharbeit gekauft, weil er so gut beeindruckt hat. Ich weiß halt nicht, ob es nicht auch daran lag, weil er ein Mann ist, was ja noch seltener (und auch pädagogisch wichtig) ist. Ich bin auch männlich.
1 Antwort
Wenn kein Sachgrund für die Befristung vorliegt (z. B. Krankheitsvertretung, Mutterschaftsvertretung, Elternzeitvertretung) dann darf man max. 2 Jahre befristet tätig sein.
Nach Ablauf der 2 jahre mußt Du entweder aufhören oder es entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis - mit Sachgrund könnte dann aber noch weiter befristet werden.
Grundsätzlich besteht immer die Möglichkeit einer unbefristeten Weiterbeschäftigung - ob das bei Dir auch so ist, kann aus der Ferne überhaupt nicht beurteilt werden.
Es hat sich aber leider teilweise eingebürgert, Stellen im öD oder in entsprechenden Einrichtungen, die dem TVöD o. ä. (angelehnt) vergüten, generell mit jeweils neuen Mitarbeitern 2 Jahre befristet ohne Sachgrund zu besetzten (insbesondere, wenn die Stelle nicht 100% durch Zuschüsse refinanziert ist)
Der Grund liegt darin, daß man die Stufensteigerungen in einer Entgeltgruppe dann nicht hat - man stellt also z. B. immer mit TVöD 9 Erfahrungstufe 3 ein - dadurch erreicht man, daß niemand in die Erfahrungsstufe 4 und weiter aufsteigt, was höhere (dann ggf. nicht gedeckte) Personalkosten nach sich ziehen würde.