2 Jahre Arbeitsverhältnis, kein unbefristeter Vertrag. richtig?
Ich arbeite seit August 2010 bei einer Firma. Zuerst habe ich einen befristeten Vertrag für ein Jahr bekommen, welcher im August 2011 für nochmal 1 Jahr verlängert wurde.
Sofern ich weiß, nach 2 Jahren Arbeitsverhältnis muss man einen unbefristeten Vertrag bekommen.
Heute wurde es mir gesagt, mein Vertrag wird nochmal verlängert, jedoch haben die mir nochmal einen befristeten Vertrag angeboten, für nochmal ein Jahr, mit dem Grund, ich unterschreibe es an einem Datum, das früher ist, als das Ende des zurzeitigen Vertrags.
Ist das überhaupt möglich? Ich meine, gesetzlich? Ich meine, dann könnte ich einfach bis zum Vertragsende warten, und erst dann den Vertrag unterschreiben, oder? Ging das? Würde ich in dem Fall einen unbefristeten Vertrag bekommen?
Und: was passiert, wenn ich den Vertrag nicht unterschreibe? Bekomme ich trotzdem Arbeitslosengeld, bis ich eine neue stelle finde?
5 Antworten
Unterschreib den Vertrag. Egal ob eine Befristung drin steht oder nicht. Dann hast Du ab September einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Vorausgesetzt, es handelt sich um eine kalendermäßige Befristung und nicht um eine mit Sachgrund.
Teilzeit- und Befristungsgesetz § 14, Abs. 2: Zulässigkeit der Befristung:Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Bis zu einer Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig."
Da gibt es dann aber noch die Einschränkung:"Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene AG und AN die Anwendung der tariflichen Regelung vereinbaren.
Gibt es bei Euch einen Betriebsrat? Wenn ja, wende Dich an den. Der kann Dir Auskunft und Rat geben. Er weiss auch ob ein Tarifvertrag angewendetwird und entsprechende Regelungen beinhaltet
Ich ergänze: Wenn sie den Vertrag nicht unterschreibt, ist sie draußen - und hat die 3-monatige Meldefrist gegenüber dem Arbeitsamt auch nicht eingehalten...!
Bei uns werden die LA nach den zwei Jahren an andere Firmen verliehen. Und schon geht der befristete Vertrag von neuen los.
Davon habe ich noch nie was gehört. Das müsste doch dem Arbeitgeber seine Sache sein, ob er dir eine unbefristeten Vertrag gibt oder nicht.
Ist es eben nicht allein. Schon mal was vom Teilzeit- und Befristungsgesetz gehört?
Kalendermäßig befristete Arbeitsverträge sind bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig;bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch höchstens eine dreimalige Verlängerung möglich.
Danach wäre die neue Befristung,da das befristete Arbeitsverhältnis im August zwei Jahre bestanden hat,rechtsunwirksam und der Arbeitsvertrag gilt als auf unbestimmte Zeit geschlossen.Das Datum der Unterzeichnung der Vertragsverlängerung spielt dabei keine Rolle.
ALG gibts, wenn einer von beiden kündigt (AG ist für Dch beser, um Sperrzeit zhu vermeiden). Das Argument von deoinem AG find ich schon irgendwie seltsam.. ich hab mal gelernt, max 2 jahre befristet, darin max. 3 mal befristet, so oder sodanach unbefristet... aber selbst die Gerichte sind sich da nicht immer einig (leztztens der fall mit der Frau im öff.Dienst, die xmal befristet wurde)
aber selbst die Gerichte sind sich da nicht immer einig< :
Es gibt zwei Arten von Befristung,einmal wie in diesem Fall die kalendermäßige, die wirklich nur höchstens über zwei Jahre mit bis zu dreimaliger Verlängerung möglich ist, und in dem anderen Fall die Befristung mit Sachgrund.Bei der letzteren kann die Befristung solange verlängert werden wie ein Sachgrund vorliegt,wie z.B. eine Krankheitsvertretung.