Haben die Eltern noch das Recht drauf das Zeugnis des Kindes zu sehen wenn es volljährig ist?
Frage steht oben. Können sich die Eltern beispielsweise bei der Schule melden und nach den Noten fragen? Kennt jemand da die rechtliche Lage?
8 Antworten
Kommt auf das Bundesland an.
In Bayern z.B. sind die Schulen verpflichtet, die ehemaligen Erziehungsberechtigten bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres des Schülers über "wesentliche, die Schülerin oder den Schüler betreffende Vorgänge, insbesondere ein auffallendes Absinken des Leistungsstands" zu informieren. (Art. 75 (1) BayEUG).
War nur ein Beispiel.
In RLP beispielsweise gibt's ne ähnliche Regelung. https://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/schulen-nach-erfurt-nachrichtendienst-der-eltern-a-308301.html
Nein. Das dürfen sie nur solange sie erziehungsberechtigt sind.
richtig Eltern können sich die Noten nicht von der Schule anfordern, aber wenn ein volljähriges Kind Unterhalt fordert dann können Eltern unter besonderen Umständen den Nachweis von Lernergebnisse einfordern ....
Und? Gibt es dafür nun eine Quelle oder nicht? Wenn dem so ist, wird man es ja irgendwo nachlesen können.
Einsicht in die schulische Ergebnisse können Eltern fordern so lange sie Unterhalt leisten (müssen)
Wo hast Du denn das aufgegabelt? Das mag elterliches Wunschdenken sein aber ist zum Glück realitätsfern.
Schulnoten sind personenbezogene Daten. Zur Weitergabe von personenbezogenen Daten ist immer das Einverständnis der Person erforderlich. Ausnahmen gibt es lediglich im Bereich der Strafverfolgung durch berechtigte Behörden.
Quelle?!
Auch wenn die Schulen keine Auskunft mehr geben dürfen - so haben unterhaltsleistende Eltern den Anspruch die Zeugnisse vorgelegt zu bekommen. Denn Junior/-line ist verpflichtet die Ausbildung - gleichgültig ob Schule / Studium oder praktische Ausbildung zügig ( "mit vollem Einsatz aller Kräfte" ) zu verfolgen.
Ohne Quellangabe wird Dir das hier (zu Recht) niemand abnehmen.
Echt? Gibts ne Quelle?
https://www.bs-legal.de/familienrecht/unterhalt-fuer-studenten/
Muss der Student gegenüber seinen unterhaltspflichtigen Eltern einen Nachweis erbringen?
Um Unterhalt von den Eltern verlangen zu können, muss der Student nachweisen, dass er das Studium zügig und zielorientiert betreibt. Dafür reicht in der Regel die Immatrikulationsbescheinigung für das jeweilige Semester. Das Vorzeigen einer solchen können die unterhaltpflichtigen Eltern dabei für jedes Semester verlangen.
Ein Anspruch auf einen Nachweis mit einzelnen Noten existiert hingegen nicht. Es muss aber nachgewiesen werden, dass das Studium ernsthaft und erfolgreich absolviert wird. Daher können Nachweise für bestimmte Studienabschnitte gefordert werden, wie etwa den Abschluss des Grundstudiums oder einer wesentlichen Zwischenprüfung.
Ich glaube nicht, wenn du volljährig bist. Kann mir aber trotzdem gut vorstellen, wenn du beim Lehrer anrufst oder im Sekretariat, dass sie es trotzdem sagen werden.
Weil die Dokumente kannst du dann auch ab dem 18.Lebensjahr unterschreiben.
Ich bin in der 11. Klasse und ich muss auch alles alleine Unterschreiben und auch zu den Beratungstagen (in der Sek1 „Elternsprechtag“) gehe ich auch alleine hin. Das einzige was meine Eltern noch unterschreiben müssen, sind Entschuldigungen.
Ne, also ich darf alles in meiner Schule unterschreiben.
Ich bin erst 16. Daher müssen meine Eltern noch die Entschuldigungen unterschreiben.
Ok, das ist aber was anderes. Ich spreche hier von Volljährigen.
Aber wie gesagt, die Entschuldigungen sind das einzige, was sie unterschreiben müssen
Nie im Leben
Was?
Der Schüler wird noch von seinen Eltern unterhalten und diese können einen Nachweis verlangen, dass du noch zur schule gehst. Du bist ihnen da auf Verlangen schon nachweispflichtig.
Typisch Bayern😂