habe vor meine freundin in der jva zu besuchen gegen mich liegt jedoch ein haftbefehl vor kann ich sie trotzdem besuchen oder werde ich vor ort verhaftet?
ja doch mein ernst der haftbefehl liegt noch vor wird aber spätestens am 20 aufgehoben da dann die geldstraffe gezahlt ist hatte voher leider nicht die möglichkeit aber trotzdem war meine frage ernst gemeint undhabe eigentlich mit ner vernünftigen antwort gerechnet da dies auch ein ernster hintergrund ist wollte eigentlich nicht weiter drauf ein aber unser sohn ist vor 2 jahren verstorben plötzlicher kindstot danach ist meine frau heroin abhängig geworden nachdem ich ihr den geldhan zugedreht habe hat sie straftaten begangen nun ist sie in haft aber habe nicht vor sie fallen zu lassen egal wie schwer dieser kampf noch wird will nur am besten so schnell wie möglich für sie da sein und nicht erst nach zahlung der geldstrafe
5 Antworten
Okay sorry hab das nicht als so ernst gesehen. Bezahlt die straffe und Regel das erst mal. Erst danach würde ich sie besuchen denn es bringt euch beiden nix wenn ihr beide da drin seit. Tut mir Leid wegen eurem Sohn Drück euch die Daumen das ihr das alles wider hinbekommen
Wenn der Haftbefehl zum Vollzug ausgesetzt ist , sollte Dein Anwalt den rechtlichen Weg für Dich kennen !
Vielleicht darf er , oder ein Bewährungshelfer Dich dorthin begleiten.
Soweit ich weiß haben die das im computer stehen und da du dich ausweisen musst wird das angezeigt
Ja Besuch sie dann müssen sie dich nicht mehr suchen! Du solltest dir dringend neue Freunde suchen!
ja doch mein ernst der haftbefehl liegt noch vor wird aber spätestens am 20 aufgehoben da dann die geldstraffe gezahlt ist hatte voher leider nicht die möglichkeit aber trotzdem war meine frage ernst gemeint undhabe eigentlich mit ner vernünftigen antwort gerechnet da dies auch ein ernster hintergrund ist wollte eigentlich nicht weiter drauf ein aber unser sohn ist vor 2 jahren verstorben plötzlicher kindstot danach ist meine frau heroin abhängig geworden nachdem ich ihr den geldhan zugedreht habe hat sie straftaten begangen nun ist sie in haft aber habe nicht vor sie fallen zu lassen egal wie schwer dieser kampf noch wird will nur am besten so schnell wie möglich für sie da sein und nicht erst nach zahlung der geldstrafe
ja doch mein ernst der haftbefehl liegt noch vor wird aber spätestens am 20 aufgehoben da dann die geldstraffe gezahlt ist hatte voher leider nicht die möglichkeit aber trotzdem war meine frage ernst gemeint undhabe eigentlich mit ner vernünftigen antwort gerechnet da dies auch ein ernster hintergrund ist wollte eigentlich nicht weiter drauf ein aber unser sohn ist vor 2 jahren verstorben plötzlicher kindstot danach ist meine frau heroin abhängig geworden nachdem ich ihr den geldhan zugedreht habe hat sie straftaten begangen nun ist sie in haft aber habe nicht vor sie fallen zu lassen egal wie schwer dieser kampf noch wird will nur am besten so schnell wie möglich für sie da sein und nicht erst nach zahlung der geldstrafe
Ich würde mal sagen das du dann gleich dableiben kannst
...lies bitte letzte kommentar
wie meinst du das wenn der zum vollzug ausgesetzt ist .... meine frage ist eigentlich ob die jva automatisch über den haftbefehl bescheid weiss oder ob ich sie einfach besuchen kann und die es garnicht mitbekommen