Habe privat ein Auto gekauft und jetzt ist die Katze aus dem Sack, was kann ich tun?

10 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein 14tägiges Rückgaberecht gibt es so oder so nicht, es sei denn, es wurde ausdrücklich vereinbart oder du hast es im Fernabsatz (also Bestellung im Internet z.B.) gekauft - bei Gebrauchtwagen von Privat eher ungewöhnlich und kann von Privatverkäufern ohnehin dann auch ausgeschlossen werden.

Wenn du den ADAC-Kaufvertrag genutzt hast, dann ist die Gewährleistung ausgeschlossen, denn die Verträge, die vom ADAC zur Verfügung gestellt werden, sollen es ja grade sicherstellen, dass Privatverkäufer wirksam die Gewährleistung ausschließen. Es steht ausdrücklich und in fett gedruckt "das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft" - eindeutiger geht es doch gar nicht mehr.

Du hast leider Pech gehabt: Wer ein altes Auto kauft - erst recht in der Preisklasse - muss jederzeit mit Mängeln rechnen! Nur wenn du dem Verkäufer eindeutig nachweisen kannst, dass er von dem Mangel wusste und er ihn dir bewusst verschwiegen hat, kannst du ihn haftbar machen. Das nachzuweisen dürfte aber mit ziemlicher Sicherheit leider nicht möglich sein.

Ibo3838 
Beitragsersteller
 30.06.2016, 16:25

Der Typ hat behauptet vor 2 Monaten eine Inspektion gemacht zu haben und danach das Auto abgemeldet. Bei einer Inspektion müsste so ein Wichtiges Teil doch aufgefallen sein. Wie kann es sein, dass er NICHT davon gewusst hatte? Kann ich dies nicht als Beweis geltend machen? Ich bin mir sicher, dass er es verschwiegen hat, nur wie soll man beweisen?

Genesis82  01.07.2016, 10:14
@Ibo3838

Wenn er eine Inspektion gemacht hat, dann hat er dir doch sicher einen Nachweis darüber gegeben? Und darauf sind dann die festgestellten Mängel festgehalten, so sie denn von der Werkstatt festgestellt wurden.

Ibo3838 
Beitragsersteller
 02.07.2016, 12:22
@Genesis82

Leider habe ich keinen Nachweis drüber, er hat es nur mündlich erwähnt und stand halt im Internet so.. also bei ebay Kleinanzeigen habe ich das Auto gefunden.. naja egal ich muss wohl damit leben, das einzige worauf ich hoffen kann ist, dass weil er das Auto als Unfallfrei verkauft hat und es vielleicht "doch" einen Unfall gibt, dann drücke ich den Preis um 500€ runter mit rechtlichen Schritten.

Bei Privatverkäufen kann eine Garantie ausgeschlossen werden und auf normalem Weg kommst Du dann da nicht raus.

Ich würde etwas anderes versuchen:

Bei einem Großteil aller gebrauchten Fahrzeuge wurde der Kilometerstand manipuliert - wenn Du jetzt irgendwie (z.B. über ein Gutachen) beweisen kannst, dass der Tacho manipuliert wurde, dann wäre der Verkäufer auch ohne Garantie zur Rücknahme verpflichtet.

ich bin kein Anwalt, würde aber sagen, wenn der Verkäufer im vertrag nicht ausdrücklich darauf hinweist das er keine garantie gewährt, so muss er reparieren.

sollte er ausdrücklich die garantie ausgeschlossen haben, so ist das Auto deins

Fraganti  29.06.2016, 19:26

Garantie ist eine freiwillige Leistung, auf die ausdrücklich im Vetrag hingewiesen werden muss. Auch sind die Garantiebedingungen vertraglich zu nennen. 

Was du meinst, ist die gesetzliche Sachmängelhaftung und die ist durch den ADAC Privat-Kaufvertrag rechtsgültig ausgeschlossen worden. 

Dem Fragesteller blieben nur 2 Möglichkeiten. 

1. Der Verkäufer ist gar keine Privatperson, sondern ein Händler

2. Der Verkäufer wusste vom Schaden und verschwieg ihn arglistig

Beides müsste der Fragesteller allerdings beweisen können. 

In der Regel wird die Gewährleistung für einen Privatkauf komplett ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass keinerlei Rücktrittsrechte oder Forderungen an den Verkäufer gestellt werden stellen können. Sie kaufen hier das Auto wie gesehen - das bedeutet, wenn Sie einen Mangel übersehen haben, dann müssen Sie mit diesem leben.

Viele Autos werden privat verkauft, ohne dass sie noch einmal von einer Werkstatt durchgecheckt worden sind. Somit wissen Sie als Käufer nie, welche Mängel vorliegen. Dem können Sie aber entgegen wirken, indem Sie das Auto vor dem Kauf von einer Werkstatt oder dem TÜV überprüfen lassen.

Wenn beim privaten Autokauf die Gewährleistungs- bzw.

Rücktrittsrechte nicht vertraglich ausgeschlossen wurden, können Sie bei

einem Mangel des Fahrzeugs, der sich erst im Nachhinein herausstellt,

unter Umständen vom Vertrag zurücktreten.Ein Sachmangel würde

dabei dann vorliegen, wenn sich der Ihnen verkaufte Wagen nicht für eine

gewöhnliche Verwendung eignet, wenn er also zum Beispiel erhebliche

Sicherheitsmängel aufweist.Sollte Ihnen der Verkäufer

zugesichert haben, dass das Fahrzeug kein Unfallwagen ist und sich dies

später doch herausstellen, dann liegt auch hierin ein Sachmangel. Denn

dann hat das Auto nicht die vereinbarte Beschaffenheit, vgl. § 434 Abs. 1

BGB.Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten, muss dieser

rückabgewickelt werden. Das heißt, dass Sie Ihr Geld zurückbekommen und

dem Verkäufer den Wagen zurückgeben müssen.

setzt aber einen vertrag voraus !!