Ab wann darf ich über meinen Onlineshop verkaufen?
Hallo, ich habe vor einigen Wochen ein Kleingewerbe angemeldet. Die Steuerliche Erfassung habe ich ebenfalls schon ans Finanzamt geschickt. Jedoch habe ich noch keine Antwort bzw. Steuernummer bekommen. Da ich jedoch nur Kleinbetragsrechnungen ausstellen werde und somit die Steuernummer nicht angeben muss, würde mich interessieren, ob ich jetzt bereits verkaufen darf oder ob ich erst auf die Antwort des Finanzamtes warten muss, um verkaufen zu dürfen oder darf man theoretisch direkt nach der Gewerbeanmeldung anfangen?
Vielen Dank für alle Antworten!
6 Antworten
Auch bei Kleinunternehmern muss die Steuernummer natürlich auf der Rechnung stehen.
Solltest Du als Arbeitnehmer bereits eine Steuernummer erhalten haben, würde ich an Deiner Stelle diese auf die Rechnung schreiben. Das Finanzamt kann so eindeutig nachvollziehen wer die Rechnung erstellt hat.
Sobald Du aber eine neue Steuernummer hast dann verwendest Du diese natürlich.
Wenn Du bei der Gewerbeanmeldung in Bezug auf die Umsatzsteuer, anstatt der Regelbesteuerung die Regelung nach §19 UStG beantragt hast, dann darfst Du bereits verkaufen, musst aber auf deinen Rechnungen folgenden Satz (oder ähnlich) schreiben:
„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
Spätestens wenn Du auf Grund von überschreitung der Umsatzgrenze den Anspruch auf §19 UStG verlierst, brauchst Du eine Software die man entsprechend umstellen kann.
Mein Tipp lautet daher: Hol dir JTL-Wawi, Taxpool EÜR und einen Shop der mit JTL Kompatibel ist, denn nichts ist für einen Unternehmer schlimmer als dass er wegen einer gesetzlichen Änderung die Wawi oder/und den Shop wechseln müsste.
JTL kann übrigens auch Multichannel-Retailing was in der heutigen Zeit immer wichtiger wird.
Hast Du jetzt nur geantwortet um Werbung zu machen? Denn etwas anderes kann ich in Deiner Antwort nicht entdecken.
seit wann hat die Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde etwas mit der Usmatzsteuer zu tun?
Hi gymmiem,
meines Erachtens kannst Du verkaufen wann und was Du möchtest, da man doch alles nachversteuern kann und soll. man darf ja auch einfach einen Job annehmen und sich danach um die Steuererklärung kümmern. Ist auch irgendwie logisch, da man erst etwas tun bzw. arbeiten muss, um damit Geld zu verdienen, um eben nachher damit die Steuererklärung überhaupt erst ausfüllen und abgeben zu können und müssen. Ich hoffe meine Antwort hat Dir geholfen. Und ich würd mich über ein "Pfeil nach oben" oder Danke echt freuen.
Mit lieben Grüßen - Klara
Du darfst ab dem Moment ein Gewerbe ausführen, wenn du dein Gewerbe angemeldet hast. Und das hast du ja bereits. :)
Du darfst gleich anfangen. Beachte aber, dass du trotzdem für die ordentliche Einnahme der Steuern verantwortlich bist, falls deine Produkte oder Leistungen umstatzsteuerpflichtig sind.