Habe ich recht auf Kindergeld bei unter 20h Minijob pro woche? bin 22 jahre?
Habe ich recht auf kindergeld dann? wenn arbeitszeit pro woche 20h beträgt
bin 22 jahre
5 Antworten
NatĂĽrlich hast du Recht auf Kindergeld wenn du Arbeitest!
Wie Alt sind denn Deine Kinder?
Wenn dann hätten es deine Eltern, dir stünde es nur dann zu, wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst und gemeldet wärst und von deinen Eltern nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommen würdest !
Deine Stunden spielen nur dann eine Rolle, wenn du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung / Studium hättest, dann dürftest du in der Wartezeit auf den neuen Ausbildungsbeginn oder neben einer weiteren Ausbildung in einem Nebenjob in der Woche durchschnittlich nicht mehr als 20 Stunden arbeiten, sonst wäre das eine Kindergeld schädliche Nebenbeschäftigung.
Hast du denn einen Ausbildungsvertrag zum nächst möglichen Beginn, oder bist du bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als Ausbildung suchend gemeldet bzw.bist du nachweislich überhaupt auf der Suche nach einer Ausbildung ?
Wenn nicht, besteht kein Anspruch.
Über 18 hast du (bzw. deine Eltern) Anspruch auf Kindergeld nur so lange du dich in einer Ausbildung befindest. Nur in einer Übergangsphase von bis zu 4 Monaten, kann Kindergeld weiter gewährt werden zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.
Als Volljähriger hast du Recht auf Kindergeld, wenn du dich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befindest, sonst nicht.
Als Volljähriger hast du Recht auf Kindergeld, wenn du dich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befindest, sonst nicht.
*Als Elternteil hast du Recht auf Kindergeld, wenn dein Kind sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befindest, sonst nicht.
So wird in Schuh draus đź‘Ť
Unstrittig befindet sich Ihr Kind zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, wenn es von einem abgeschlossenen Ausbildungsgang zum nächsten wechselt, also zum Beispiel nach dem Abitur eine praktische Berufsausbildung oder ein Studium aufnimmt (BFH, Urteil vom 19.10.2001, Az. VI R 39/00).
https://www.steuertipps.de/kinder-familie-ehe/kinder-familie/kindergeld-zwischen-abitur-und-studium
Gar nicht. War nur ein zusätzlicher Hinweis: unschädliche Erwerbstätigkeit, wenn die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit insgesamt nicht mehr als 20 Stunden beträgt
wenn es von einem abgeschlossenen Ausbildungsgang zum nächsten wechselt
wo liest du das in der frage?