Krieg ich dann noch Kindergeld wenn ich die Probezeit nicht bestehe?

3 Antworten

Hallo,

das Kindergeld kriegen deine Eltern. Wenn du noch bei Ihnen wohnst hast du keinen Anspruch darauf.

Deine Eltern müssen der Familienkasse regelmäßig einen Nachweis vorlegen darüber, dass du noch Anspruch hast. Sprich, deinen Ausbildungsvertrag. Aber auch die Kündigung muss der Familienkasse gemeldet werden. Ansonsten muss das Kindergeld zurück gezahlt werden.

Du hast in der Zeit, in der du keine Ausbildung machst oder zur Schule gehst keinen Anspruch auf Kindergeld.

Ich würde mich an deiner Stelle mal ins Thema Kindergeld einlesen. Hier zum Beispiel: https://www.scheidung.de/kindergeld.html

Ansonsten wäre natürlich auch eine Möglichkeit, die Noten in der Schule zu verbessern und die Probezeit zu packen. Besprich dich mal mit deinen Lehrern, wenn du deine Herangehensweise änderst klappt das vielleicht sogar.

Das Kindergeld für Ü18 ist an Bedingungen geknüpft.

Durch den Schulbesuch erfüllst du sie,(in Ausbildung).

Wenn du die Schule nicht besuchst, musst du mal schauen, ob du die anderen Bedingungen erfüllen kannst.

z.b. google "Kindergeldmerkblatt" und dann mal gezielt lesen.

wenn du keine Ausbildung mehr machst entfällt das Kindergeld

AF0505 
Beitragsersteller
 20.12.2016, 17:03

Also muss ich das dann auch 100% dem Arbeitsamt melden

Edelmann123  20.12.2016, 16:33

Ja

AF0505 
Beitragsersteller
 20.12.2016, 16:31

Das ist das einzige Einkommen was ich habe, bin grad noch Schüler. Also entfällt des zu 100%?