Habe ich Fahrerflucht begangen (Verkehrskontrolle)?
Hallöchen,
Ich bin gerade an einer Verkehrskontrolle vorbei gefahren (fließender Verkehr). Ich wurde dann auch angehalten, als ein Polizist mit seiner Kelle auf die Straße ging und mich angehalten hat. Das hat aber nur 5 Sekunden gedauert, dann ist aus dem "abgesperrten" Bereich für die Kontrolle an der Seite ein gerade kontrolliertes Auto gefahren. Dann ist der Polizei wieder zur Seite und von der Straße gegangen. Habe dann auch kurz geblinkt, aber ich wurde nicht irgendwie eingewiesen (das wäre dann ja mit Winken ect gewesen). Also bin ich weiter gefahren, da ich (und auch mein Beifahrer) kein Winken wahrgenommen habe und die Straße ja nicht mehr durch den Polizist blockiert war... Bin mir trotzdem unsicher :( Mein Beifahrer meint aber die ganze Zeit, dass ich nur für den rausfahrenden Typ abhalten musste... /: Ich wurde aber nicht irgendwie verfolgt und Rufe hab ich auch nicht gehört..
Vielleicht hat ja jemand Erfahrung in dieser Situation und kann mir sagen, ob es da ein Missverständnis gab und ich doch hätte anhalten müssen (:
Liebe Grüße
6 Antworten
Doch egal.Solange du keine Anzeige bekommst ist es doch egal.Und wenn, den20er kannst du dir leisten
Also Fahrerflucht kann ich schonmal ausschließen , da du kein Unfall gemacht hast. Und ich denke auch das dein Beifahrer recht hat mit dem was er gesagt hat.
Dir ist schon klar, was eine Fahrerflucht ist?
Unfallflucht (auch Fahrerflucht) bezeichnet das unerlaubte Entfernen eines Verkehrsteilnehmers vom Unfallort nach einem von ihm verschuldeten Verkehrsunfall.
Du hast dich höchsten den Anweisungen eines staatlichen Beamten widersetzt.Da beträgt das Bußgeld (wenn überhaupt was kommt) 20€ bei:
Verkehrsregelnde Weisungen oder Anweisung zur Durchführung einer Verkehrskontrolle der Polizei nicht befolgt
Oder 70€ und 1 Punkt bei:
Zeichen eines Polizeibeamten nicht befolgt
Haltegebot der Polizei nicht befolgt.
(Quellen Bußgeldkatalog 2017,Wikipedia)
Der Text ist von Wikipedia, beschwere dich bitte bei dem Autoren.
Dann hat er sich halt den Anweisungen eines "Polizeibeamten" widersetzt.
Fahrerflucht ist, wenn man einen Unfall verursacht bzw. an einem Unfall beteiligt ist und sich dann unerlaubt vom Unfallort entfernt.
Du hast aber keinen Unfall verursacht, sondern man könnte dir lediglich die Missachtung von Weisungen und Zeichen durch Polizeibeamte zur Last legen.
Missachtung von Weisungen durch Polizei = 20€
Haltegebot der Polizei nicht gefolgt = 70€ + 1 Punkt
Fahrverbot gibt es in beiden Fällen keines
Nein, "Fahrerflucht" ist unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Wo soll da der Unfall gewesen sein?
§142 StGB 'unerlaubtes Entfernen' gilt für alle Unfallbeteidigten, nicht nur Verursacher. Was bitte ist ein nichtstaatlicher Beamter?