Habe ich einen Anspruch auf meine Halbwaisenrente während ich auf meinen studiumsplatz warte?
Hallo zusammen :)
Ich habe mal eine Frage und zwar bin ich gerade dabei mein Fachabi zumachen und werde es vorraussichtlich im anfang des Jahres haben, wenn alles gut geht . Damit möchte ich mich an der FH bewerden... Dazu ist noch zu sagen, dass ich seit ich wieder in der schule bin Halbwaisenrente beziehe (ich bin 26), da aber das neue semester am 1. Oktober beginnt habe ich ja von februar bis oktober keine einnahme vom Bafög der fällt ja weg und ich muss auch noch ein 3 monatiges praktikum für die fh machen, meine Frage ist nun:
Habe ich in dieser Zeit einen Anspruch auf die Halbwaisenrente? Denn in diesen 3 Monaten kann ich ja nicht nebenbei arbeiten, weil das Praktikum 8 std 5-6 tage die Woche ist...
Und sagen wir mal ich werde nicht angenommen und ich würde ein FSJ machen hätte ich dann einen Anspruch?
Oder gibt es auch irgendetwas anderes was mir zu steht?
Ich bin für alle antworten dankbar, denn ich blicke langsam wirklich nicht mehr durch, ich habe das Gefühl, jeder sagt was anderes und überhaupt... DANKE Euch !
2 Antworten
Hallo,
Halbwaisenrente wird bis zum 27. Geburtstag gezahlt. Danach nur, wenn Wehr- oder Zivildienst oder nach einenm bestimmten Datum FSJ, Bufdi etc. geleistet wurde.
Voraussetzung ist ab dem 18. Geburtstag:
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Schulbesuch
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Studium
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vorgeschiriebenes Praktikum
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Lücken von max. 4 Monaten zwischen diesenm 3 beschriebenen Tatbeständen
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_48R5.2.2.2
Bei FSJ, Bufdi etc. besteht auch Anspruch auf Waisenrente.
In dem Monat des 27. Geburtstags endet aber grds. in allen Fällen der Anspruch.
Gruß
RHW
Wenn das Praktikum erforderlich ist für das Studium, wird während dieser Zeit auch die Waisenrente weiterbehalt. Auch während eines FSJ. Allerdings endet der Anspruch der Waisenrente mit 27. Danach ist ganz egal welche Ausbildung Sie machen. Die einzige Ausnahme ist, wie vom Vorredner bereits angesprochen ein Hinausschieben bis 28 um einen Wehr- od. Zivildienst.