Habe ich das Recht, die Wohnung unter Meinem Namen zu Haben?
ich wohne in einer Wohnung, deren Hausvertrag nicht auf meinen Name lautet, und ich habe vom Vermieter die Erlaubnis erhalten, mit einem Freund zusammenzuleben. Jetzt ist der Freund, der die Wohnung unterschreibt, seit drei Jahren nicht mehr in Deutschland, und die Miete wurde seitdem über mein Konto bezahlt.
3 Antworten
Ja, du kannst mit dem Vermieter einen Vertrag abschließen. Aber das Problem dabei ist, dass der Mietvertrag mit deinem Freund weiterhin existiert und Bestand hat. Es könnte also theoretisch passieren, dass der Freund zurück kommt, und die Wohnung wieder nutzen möchte. Dann hat der Vermieter ein Problem. Daher muss der Vertrag zwischen dem Vermieter und deinem Freund gleichzeitig aufgelöst werden. Dass dein Freund nicht mehr in Deutschland ist, ist dabei kein Problem. Die Vertragsaufhebung kann man auch per Post schicken und unterschreiben.
Zunächst ist das ein Mietvertrag und warum auch immer Du den Vermieter um Erlaubnis fragen musst, ob Du mit Deinem Freund zusammen leben darfst, Du solltest mit dem Vermieter einen neuen Mietvertrag abschließen, in welchem Du als Mietpartei drin stehst. Ganz einfach. Da Du die Miete ja seit 3 Jahren zahlst, sollte es ja kein Problem geben.
Dr ursprüngliche Mietvrtrag gilt zunächst einmal. Ändern kann man den nur, wenn der ursprüngliche Mietr und der Vermieter einverstanden sind.
Hausvertrag
Was für'n Ding?
vom Vermieter die Erlaubnis erhalten, mit einem Freund zusammenzuleben
Wie außerordentlich großzügig von ihm.
der Freund, der die Wohnung unterschreibt
Wie unterschreibt man denn eine Wohnung?
seit drei Jahren nicht mehr in Deutschland
Ist das der, mit dem du zusammen leben willst, oder ein anderer Freund?
Irgendwie verstehe ich nicht, was du wissen willst.
ich bedank mich Sehr