Habe ich Anspruch auf finanzielle Unterstützung, wenn ich mein Abitur mache?
Hallo!
Ich bin 18 Jahre alt und wohne nicht mehr Zuhause. Nach dem mein Vater sich von meiner Mutter getrennt hat, ist der Kontakt zu ihm sehr eingerissen. Und mit dem neuen Freund meiner Mutter verstehe ich mich überhaupt nicht, so dass ich den Entschluss gefasst habe zu meinem Freund zu ziehen. Ich verdiene 100,- im Monat und meiner Bafög Beraterin erzählte mir, meine Chancen auf einen Anspruch auf Bafög würden sehr gut stehen. Ich besuche das Berufliche Gymnasium, daher ist es sehr kompliziert Bafög zu erhalten. Und auch ich habe eine "Absage" bekommen. ( Weil in Reichweite meines Vaters eine Schule wäre, die ich besuchen könnte) Nach vielen Diskussionen, weil die Möglichkeit dass ich zu meinem Vater ziehe mehr als unwahrscheinlich ist, musste ich aufgeben... Ich bekomme von meinen Eltern rund 200,- im Monat ( ich weiß ich hätte Anspruch auf mehr, aber die haben beide selber nichts..) und zusammengerechnet mit den 100,- die ich verdiene kann ich kaum überleben. So jetzt zu meiner Frage.. habt ihr Erfahrungen in diesem Bereich gesammelt? Gibt es Möglichkeiten dass ich finanzielle Unterstützung vom Staat erhalte? Und wie sähe diese aus?
Ich wäre sehr Dankbar für Antworten!
PS: Auf Antworten wie "Dann musst du halt mehr arbeiten gehen" kann ich verzichten. Ich mache mein Abitur und es ist so schon nicht einfach arbeiten und lernen zusammen zu bringen.
10 Antworten
Hi,
du bist ohne anerkannte Gründe ausgezogen. Bafög bekommst du deswegen nicht. Und auch nichts anderes.
Deine Eltern wären ggf. unterhaltspflichtig (müsstest du einklagen), aber kann auch sein, dass nach BGB dir auch da auswärtswohnend nichts zusteht.
also nein, keine Chance sonst was vom Amt zu bekommen. Wenn du daheim missbraucht, geschlagen etc wirst und DESWEGEN nicht daheim wohnen kannst, musst du zum Jugendamt.
ansonsten bleibt dir a) daheim wieder einziehen oder b) selbst versorgen.
Du bekommst keine finanzielle Unterstützung vom Staat, da deine Eltern für dich unterhaltspflichtig sind. Deine Eltern sind jedoch nicht gezwungen, dir Barunterhalt zu geben. Es reicht auch, wenn sie dir eine Wohnmöglichkeit bei ihnen im Haus anbieten. Wenn du trotzdem eine eigene Wohnung haben willst, musst du dich schon selber darum kümmern, wie du das finanzierst. Normale Menschen gehen für sowas arbeiten.
PS: Auf Antworten wie "Dann musst du halt mehr arbeiten gehen" kann ich verzichten. Ich mache mein Abitur und es ist so schon nicht einfach arbeiten und lernen zusammen zu bringen.
Und dieses "Problem" haben viele andere Menschen auch. Ich habe während meines Studiums alles alleine durch Arbeit finanziert. Wenn man das will, geht das durchaus. Dagegen war mein Abitur vom Zeitaufwand her ein Klacks. Die Uni ging oft bis abends um 20.00 Uhr und danach habe ich noch gekellnert bis in die Nacht. Im Studium habe ich selten mehr als 4 Stunden in der Nacht geschlafen.
Kindergeld, Eltern-Unterhalt & Schüler-Bafög: das müsste es gewesen sein mit finanzieller Unterstützung.
Wobei Du die Vorraussetzungen fürs Schüler-Bafög nicht zu erfüllen scheinst. Aber eine Antrag darauf würde ich an Deiner Stelle zumindest stellen.
Arbeitslosengeld kommt nicht in Frage, denn Du bist nicht arbeitslos sondern Schüler.
wenn Du mit Einverständnis Deiner beiden Eltern außerhalb deren Whg. lebst steht Dir das KG in voller Höhe zu .. gut ? 194€ das kannst Du über einen Abzweigungsantrag bei der Fam.kasse beantragen .. zusätzlich solange Du zur Schule gehst, eine Ausbildung machst oder später studierst Unterhalt Deiner beiden Eltern..das mußt Du ggf. einklagen
wenn Du bei Deinem Freund in eheähnlicher Gemeinschaft lebst wird /ist der ggf. auch für Dich unterhaltspflichtig.. mache alle exakten Angaben bei den Ämtern, solltest Du Unterstützung bekommen , wegen dem Vorliegen einer aktuellen Notsituation...kümmern die sich um die Erstattung/Rückzahlung
Kindergeld müsste dir zustehen. Ansonsten: weiteren Unterhalt von deinen Eltern (mit deinem Nebenverdienst gesamt 670€). Wenn deine Eltern das nicht können und du kein Bafög bekommen kannst, wirst du in die Röhre gucken. Das Amt zahlt nur in Ausnahmefällen Zuschüsse für eine Wohnung. Anspruch suf iwelche staatl. Hilfen hast du erst ab drm Slter von 25 Jahren. Sollte dein Bafög- Antrag abgelehnt werden, kannst du auch Einspruch dagegen erheben. LG Elfi96