Habe Angst vor böser Post?
Hallo, ich weiß dass die Frage ein bisschen blöd formuliert ist, konnte leider nx besseres finden. Ich habe nämich am Monstag Abend, als ich aus dem Urlaub kam. einen gelben Zettel der Post bekommen, dass ich mein Einschreiben abholen solle (14.10.2016). Bis dahin war es jedoch schon zurück, sodass ich es nicht abholen konnte. Es ist also am Freitag zum Absender zurückgeschckt worden. Komischerweise ist es bis heute noch nicht wiederverschickt worden. Ich habe Angst, es könnte sich dabei um eine Abmahnung wegen Porno-Streaming handeln. Mein anderes Bedenken ist, dass ich, wenn ich nun in der Zeit, bis die Abmahung villeicht kommen könnte, auf eine Pornoseite gehe und dann eine viel höhere Abmahung bekomme (Es gibt ja eine höhere Strafe wenn man nnochmal guckt). Mein anderes Bedenken ist, dass ich nun sogar vor Gericht gezerrt worden könnte, weil ja nicht auf die Abmahung reagiert habe.
Was meint ihr?
PS: Ich weiß dass die Frage ein bisschen unnötig ist, ich bin aber in den letzen Tagen ziemlich paranoid und denke nur an dieses Einschreiben.
2 Antworten
Welche Seiten bzw. Dienste hast du den benutzt?
Wenn es sich um Youporn, Redtube, Pornhub und Co. gehandelt: Hier ist das Anschauen und sogar Runterladen meiner Ansicht nach durch § 53 UrhG abgedeckt, da es sich um nicht offensichtlich rechtswidrige Vorlagen handelt. Viele Pornoanbieter und Produzenten stellen dort kurze Clips rein, um anschließend auf die Vollversion zu verweisen. Genauso stellt auch die Community selber produzierte Inhalte ein. Hier kann der Nutzer also gar nicht wirklich unterscheiden, was nun rechtswidrig veröffentlicht worden ist und was nicht.
Wenn das bei dir nicht der Fall war: Auch wenn die rechtliche Lage von Streaming noch nicht wirklich geklärt, geht es doch eher in die Richtung, dass es sich um eine vorübergehende, technisch notwendige Vervielfältigung nach § 44a handelt. Und seit der dieser Redtube-Massenabmahnung (die alles andere als rechtsmäßig war und u.a. dem ehemaligen Anwalt Thomas Urmann ziemlichen Ärger einbrachte), sind mir keine Abmahnungen wegen reinem Streaming bekannt. (Schon gar nicht bei oben genannten Plattformen).
Aber auch so sind Abmahnungen bei Vervielfältigungen eher unwahrscheinlich, da das Interesse der Rechteinhaber an denen geringer ist. (IP-Adressen lassen sich weniger leicht ermitteln, Schadenersatz lässt sich auch kaum rausholen, im Gegensatz bei der unkontrollierten Verbreitung bei P2P-Techniken).
Als Fazit würde ich sagen: Sehr unwarscheinlich, dass es sich um eine Abmahnung aufgrund dessen, was du oben beschrieben hast.
Die Angst wird immer größer, je mehr Gedanken du dir machst. Es werden dir immer schlimmere Dinge einfallen, was in dem Brief drin sein könnte. Vor allem wenn man ein schlechtes Gewissen hat.
Aber: Da du den Brief nicht abgeholt hast, gilt er als "nicht zugestellt". Dadurch treten auch keinerlei rechtliche Folgen ein. (Manche Leute holen einen solchen Brief extra nicht ab, denn dann kann der Briefeschreiber nicht beweisen, dass man den Brief bekommen hat.)
Womöglich ist der Inhalt völlig harmlos. Denk einfach an was anderes.