Gesetzliche Feiertage im Praktikum?
Ich mache zurzeit eine Ausbildung zum Krankepfleger. Es ist eine schulische Ausbildung, weshalb ich keinen festen Betrieb habe, sondern immer unbezahlte Praktikas mache.
Heute am 11.5. hätten wir unseren Schulfreien Tag, den jede Schule sich im Jahr so legen kann, wie sie möchte. Nur wir Praktikanten müssen arbeiten, sprich eine 32h Woche.
Ebenso an Pfingsten, wo mir kein freier Tag zusteht, sprich eine 40h Woche.
Selbst meine Mutter, welche als Altenpflegerin arbeitet, steht durch Pfingsten ein freier Tag zu (dieser muss natürlich nicht direkt auf Pfingsten fallen)
Jetzt meine Frage: ist das überhaupt gerechtfertigt? Pfingsten ist in Sachsen ein gesetzlicher Feiertag, wo jedem Arbeitnehmer ein Frei zusteht, warum muss ich dann eine 40h Woche schieben?
2 Antworten
Kommt auf dein Alter an. Wenn du noch unter 18 bist, gilt das Jugendschutzgesetz und du müsstest einen Ausgleich bekommen.
Bei schulischen Ausbildungen sollte man an Feiertagen eigentlich immer frei haben.
Ist gerechtfertigt. So laufen Praktika in Infrastruktur berufen. Als Prakti fällst du halt am stärksten auf die klappe, da es einfach keine gescheiten Gesetze für Praktikanten gibt