Rückgaberecht bei fehlerhaften Schuhen?
Ich habe mir Montag letzte Woche Schuhe in einem kleinen Laden gekauft für 25€. Als ich sie am Abend anziehen wollte bemerkte ich das es zwei linke Schuhe waren. Ich ging am darauf kommenden Samstag nochmal in den Laden mit Kassenzettel und Karton und da meinte der Verkäufer zu mir Umtausch ist nicht möglich da alle Schuhe dieser Art ausverkauft waren. Als ich ihn dann darauf hin wies das ja dann jemand zwei rechte Schuhe gekauft hatte meinte er das es nicht sein Problem wäre. Ich wollte darauf mein Geld zurück und er meinte es würde nicht gehen und ist sehr wütend geworden. "Ich kann ja keine zwei linke Schuhe verkaufen was soll ich damit" er lief weg und sagte ich solle mir einen Anwalt suchen. Ich habe darauf die Polizei angerufen und gefragt was ich tun könnte und die Polizei meinte ich könnte nichts machen. Weiß jemand was ich tun kann ?
6 Antworten
Nein, die Polizei kann und wird nichts machen, da es Zivilrecht ist.
Die Schuhe haben ganz klar einen Mangel und du damit auf Anspruch auf ein fehlerfreies Paar Schuhe, hier dürfte es auf Geld zurück hinauslaufen.
Gehe noch mal hin und rede dem Verkäufer, ggf. mit einem Bekannten und weise ihn auf §439 BGB hin. Weigert sich weiterhin, sage ihm, dass die Rechtslage dermaßen klar ist, dass du einen Prozess gegen ihn einleiten wirst, deren Kosten er zusätzlich tragen muss einschl. die Kosten deines Anwalts, ob er wirklich wegen 25 Euro dazu gewillt ist.
Ich persönlich würde bei so eine klaren Rechtslage gegen den Händler rechtlich vorgehen.
Hallo,
selbstverständlich hast du Anspruch auf einen Umtausch bzw. darauf dein Geld erstattet zu bekommen.
Ich arbeite im Schuhgroßhandel (wir beliefern Schuhgeschäfte) und bin dort unter anderem für die Reklamationen zuständig.
Es muss nicht sein, dass jemand anderer zwei rechte Schuhe gekauft hat, manchmal passiert der Fehler in der Schuhfabrik. Das Schuhgeschäft reklamiert dann bei uns dieses "Unpaar" und bekommt eine Gutschrift.
Ich würde dir raten, noch einmal zu dem Geschäft zu gehen, am besten nehme dir jemanden zur Unterstützung mit. Weise den Händler darauf hin, dass er dieses Paar selbst bei seinem Lieferanten reklamieren kann.
Du bist absolut im Recht und der Verkäufer ist ganz schön unverschämt.
Da sich das Geschaeft offensichtlich nicht auf deinen Anspruch auf maengelfreie Ware einlassen will, bleibt dir wirklich nur ein Anwalt.
Vorher wuerde ich aber noch einmal mit einem neutralen Zeugen dort hingehen und nochmals einen Umtausch oder eine Rueckabwicklung des Kaufvertrages verlangen. Wird dies erneut abgelehnt, erklaerst du den Ruecktritt vom Kaufvertrag und verlangst dein Geld zurueck.
Dies alles protokollierst du anschliesend und laesst das Protokoll auch von dem Zeugen unterschreiben. Damit hat der Anwalt dann auch etwas in der Hand.
Natuerlich hast du einen Anspruch auf ein maengelfreies Paar Schuhe, also auf einen rechten und einen linken Schuh.
Dann sag es Deinen Eltern. Du hast einen Anspruch auf Ersatz, oder Erstattung. Hast du die Schuhe denn nicht probiert?
Oft probiert man die Schuhe aus der Ausstellung und bekommt dann einen Karton aus dem Lager in die Hand edrueckt
Wieso? Es sind 2 Linke!
Entsorge die Schuhe und gut ist. Für 25€ lohnt sich kein Aufwand, der notwendig wäre.
Was wieso? Wenn man die Schuhe probiert fällt das doch auf