Gutschrift bei Scheckeinreichung erst nach 7 Tagen
Guten Tag, wenn ich bei meiner Sparkasse einen Scheck einreiche, erscheint dieser als Gutschrift auf meinem Konto. Über das Geld verfügen gestattet die Sparkasse erst nach sieben Tagen. Kann ich dagegen etwas unternehmen? Ist dieser Vorgang rechtens? Bitte um Ihre werte Meinung. Danke.
8 Antworten
Die Bank behält sich vor, erst die Deckung des Scheck zu überprüfen. Das kann schon ein paar Tage dauern.
Das ist bei Verrechnungsschecks leider normal, dass es 5 mitunter 7 Tage dauert bis man über das Geld verfügen kann. Auf dem Kontoauszug kannst Du dann erkennen wann genau die Wertstellung ist. Das wird halt aus Sicherheitsgründen so gemacht, weil immer noch die Gefahr besteht dass der Scheck evtl. "platzen" könnte.
An den Banken und Sparkassen ist der elektronische Zahlugnverkehr, was die Wertstellugnstage im Scheckeinzugberich angeht, spurlos vorübergegangen. so gelten die prähistorischen Gutschriftsregelungen teilweise weiter, man klammert auch international weiterhin am Papierformat hinsichtlich der Vorlagefristen.
8 Tage für im Inland ausgestellte Schecks 20 Tage für im europäischen Aulsnad und den Mittelmeerländern ausgestellte Schecks 70 Tage für Schecks die aus überseeischen Ländern ausgestellt worden sind
Ihre Bank handelt folglich korrekt!
7 Zinstage sind ja auch nicht zu verachten. Die Masse macht´s. Kleinvieh macht auch Mist. Sonst gehen die Banken ja pleite und müssen gerettet werden.
Dieser Vorgang ist Rechtens, da die Bank erst prüfen muss, ob der Scheck gedeckt ist. Und das kann bis zu 7 Tage dauern.
das ist rechtens. Die Bank muss erst prüfen ob der Scheck auch von der ausstellenden Bank in der höhe gutgeschrieben wird. Kann ja auch sein das das dortige konto nicht die erforderliche Deckung aufweist.