hab ich als angestellter im öffentlichen dienst ein recht auf gehaltserhöhung?
hab ich als angestellter im öffentlichen dienst ein recht auf gehaltserhöhung?
9 Antworten
Gehen wir mal davon aus, dass der TVÖD für dich zutrifft.
Dann kannst du in § 16 TVÖD nachlesen, dass sich die Entgeltstufen in Abständen automatisch erhöhen - und somit gibt es in den ersten Jahren in Abständen eine automatische Gehaltserhöhung bis zu Entgeltstufe 6 erreicht hast.
Außerdem hat der Angestellte einen Anspruch, dass der Arbeitgeber ihn in eine höhere Entgeltgruppe einstuft, wenn diese den tatsächlichen Tätigkeitsmerkmalen und der jeweiligen Ausbildung entsprechen.
Daher sollte auch jeder ÖD-Angestellte die Broschüre des Tarifvertrages TVÖD oder TVL mit Kommentar und auch die Vergütungsordnung vorliegen haben.
Wirst du nach Tarifvertrag bezahlt ? Wenn ja ist festgelegt wann du wie viel Gehalt bekommst und wann es mehr wird.
Erkundige Dich, ob der Haushaltsplan derartige Zusatzleistungen zulässt.
Was hat der Haushaltsplan mit Arbeitsrecht zu tun?
Unter welchen Tarifvertrag fällst du? Im TVoeD Bund gibt es noch eine Leistungszulage. Die wird aber nicht überall ausgezahlt.
Ansonsten richtet sich der Tarifvertrag immer nach Tätigkeitsmerkmalen um in der Entgeltgruppe zu steigen. In der Entwicklungsstufe steigt dein Gehalt mit der nächst höheren Stufe. Den Zeitpunkt deines nächsten Aufstieges solltest du deinem Gehaltszettel entnehmen können.
Im öD ist es fast immer ratsam solche Fragen erst mit dem Personalrat zu klären.
ja meine halt zusätzlich wenn man besonders engagiert ist oder so. also kann man den chef da einfach mal fragen?
Fragen kann man immer. Normalerweise ist deiner Planstelle aber eine feste tarifliche Eingruppierung zugeordnet, die nur schwer geändert werden kann. Evtl. ist durch gewisse Zulagen noch was machbar.
Wenn ich mich noch recht erinnere, ist das im öffentlichen Dienst auch nach Alter gestaffelt. Alle zwei Jahre gibt es ein bisschen mehr. War jedenfalls vor 26 Jahren so, als ich noch im öffentlichen Dienst war.
Damals gab es ja auch noch keinen TVÖD oder TVL,
sondern den gutbewährten BAT.
Jojo, die guten alten Zeiten sind vorbei ;-). Nix mehr alle 2 Jahre für die Tarifbeschäftigten.
Wenn dein Vorgesetzter meint, dass du es verdientst kann er es einer höheren Stelle vorschlagen und wenn diese zustimmt, bekommst du mehr Gehalt. Zumindest bei uns ist das so.
Bei 100 Leuten in der Abteilung bekommt das aber höchstens mal einer alle 5 Jahre.
Wenn dein Vorgesetzter meint, dass du es verdientst kann er es einer höheren Stelle vorschlagen und wenn diese zustimmt, bekommst du mehr Gehalt. Zumindest bei uns ist das so.
Eigenartige Antwort - dürfte sich dann aber nicht auf den öffentlichen Dienst beziehen.
Denn im ÖD hat der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch, wenn ihm gemäß den Tätigkeitsmerkmalen eine höhere Entgeltgruppe zusteht.
Dann kann dieser auch selbst einen Antrag beim Personalamt stellen.
Wenn dein Vorgesetzter der Meinung ist, dass du außerordentliches geleistet hast, darf er dich für einen außerordentlichen Gehaltshochstufung vorschlagen. Entschieden wird das an anderer Stelle.
Und auf welchen Tarifvertrag beziehst du dich?
Wenn du den TVÖD oder TVL meinst, nenne mir bitte noch den §.
Hallo, ich denke Jack98765 meint den § 17 Abs. 2 TVöD, wonach das Vorrücken in die Stufen 4 bis 6 vorzeitig erfolgen kann bei entsprechenden Leistungen. Das Ganze nennt sich leistungsabhängiger Stufenaufstieg.
Ich glaube sowas gibt es im TV-L auch, aber den habe ich nicht parat.
ja meine halt zusätzlich wenn man besonders engagiert ist oder so. also kann man den chef da einfach mal fragen? lg simon