Gutschrift; muss ich diese annehmen?
Guten Morgen alle zusammen :-) Habe ein kleines Problem mit der Reklamation der Schuhe meiner Tochter. Habe sie am 18.11.09 reklamiert und habe bis heute keine Rückantwort erhalten. Nach mehreren Nachfragen in dem Laden wo wir sie gekauft haben wurde ich ständig nur vertröstet. Jetzt hat sich rausgestellt, dass der Schuh(der Alte und auch wenn ich ein gleiches aber neues Paar gern hätte) nicht mehr lieferbar ist. Nach Aussage des Abteilungsleiters MUSS sich meine Tochter ein ganz anderes Paar aussuchen oder ich nehme einen Gutschein. Beides kommt für mich nicht in Frage. Schon allein aus Prinzip. Kann ich dadrauf beharren mein Geld wieder zubekommen oder ist es mit der Gutschrift so üblich? Muss ich diesen Gutschein wirklich annehmen?? Ich möchte in diesem Laden nichts mehr kaufen!!! Hätten wir wenigstens eine klitzekleine Entschuldigung zu hören bekommen, aber auch das war nicht der Fall. Ganz im Gegenteil. Musste mir Sachen anhören wie z.B.:"Soll ich die mir die Schuhe aus dem Finger leiern?" oder "Die Kleine soll sich nicht so anstellen und sich einfach ein anderes Paar aussuchen!" Muss man sich sowas gefallen lassen?? Was meint Ihr dazu?
10 Antworten
bei einer gerechtfertigten reklamation, die vom verkäufer nicht behoben werden kann, hast du anspruch auf rückzahlung des kaufpreises. du musst keinen gutschein und auch kein anderes paar schuhe annehmen. theoretisch kannst du nach dieser langen zeit sogar schadenersatz wie z.b. fahrtkosten verlangen.
das sind die typischen fälle in denen ein irrtum beim verkäufer liegt. ihr habt einen "vertrag" geschlossen, mit bedingungen auf jeder seite, die beide seiten zu erfüllen haben. die haben die mangelfreie ware zu liefern und du denen dein geld zu überlassen. wenn jetzt einer von beiden nen fehler macht ist dieser kaufvertrag ungültig, somit nicht zu stand gekommen, fertig. da is auch der kram mit 14 tage rückgaberecht absoluter schwachsinn. (1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. §433 BGB
du siehst also, im gesetz steht, dass das ding frei von sach- und rechtsmängeln sein. der soll der erzählen so geschrieben steht, dass du mit einer gutschrift zufrieden sein musst. der macht dir ein angebot, zu dessen annahme du nicht verpflichtet bist. poche auf dein recht und wenn er sich weigert un dir die sache das wert ist, droh auch mit nem anwalt. das kommt immer ganz gut ^^
Vielen vielen Dank
Der Grund für die Rückgabe ist wichtig.
Dann sind sie verpflichtet Ihnen das Geld auszuzahlen. Wenn sie das nicht tun würden, würde ich die Polizei rufen. Das ist Druckmittel genug. Denn war hat gerne eine lautstarke Unterhaltung mit der Polizei im Laden. Wenn sie es nicht machen wollen auf die Pauke hauen. Schlechte Ware verkaufen und dann noch nicht mal das Geld zurück. Oder hast du mit einem Gutschein bezahlt?
Nein, habe bar bezahlt.Danke für die Hilfe :-)
hallo, bin selbst im Einzelhandel tätig. So lang muss man nicht warten, trotzdem, auch wenn andere dir raten aggressiv zu werden, tue es nicht. Mit Freundlichkeit kommst du weiter, allerdings muss man sich nicht unter buttern lassen. Wir haben immer große Probleme mit Menschen die die Sau raus lassen, persönlich werden und uns den Tag gründlich vermiesen und glaub mir von der Sorte gibt es reichlich. Hatte gestern erst wieder so einen Fall. Da verlierst du dein lächeln. Wir sind noch ein Fachhandel, bemühen uns sehr alles schnell zu regeln, vor allem wenn es um Kinder geht. Aber viele Fabrikanten wollen selber sehen was Sache ist und daher kann so etwas bis zu 14 Tagen dauern. Du musst dich aber nicht beleidigen lassen. Versuchs mit Lächeln und nicht mit der Keule. Viel Erfolg. Wenn totale Uneinsicht herrscht dann gehe ernstere Wege und lass dich beraten ohne zu drohen. Ist peinlich wenn du unrecht hättest!
Hier stellt sich die Frage: War es ein Mangel weswegen die Schuhe zurückgegeben wurden, wurde dieser anerkannt oder wird hier eine Kulanzleistung angeboten. Bei letzterem kann der Händler so verfahren wie er will, d. h. bietet er Dir aus Kulanz nur einen Gutschein kannst Du den nehmen, musst Du aber nicht. Ist der Mangel aber berechtigt und wurde anerkannt, kannst Du auch das Geld zurückfordern.
Als Grund wurde eingetragen: Material löst sich