Guten Morgen, Mein Sohn ist in der Schule vom Klettergerüst gefallen und hat sich den Arm gebrochen. Haben wir Anspruch auf Schmerzensgeld?
9 Antworten
Du bist auch verletzt?
Ansonsten finde ich es schon fast krank, bei einem verletzten Kind nur an Geld zu denken.
Wenn der Sohn gefallen ist, weil das Gerüst kaputt war und der Sturz dadurch bedingt wurde, dann könnt ihr Schmerzensgeld bekommen.
Eine Aufsichtspflichtsverletzung kommt hier nicht in Frage.
Ist euer Sohn gefallen, weil er unvorsichtig oder ungeschickt war - dann ist das persönliches Pech.
Schmerzensgeld von WEM? Dann solltest du nachweisen, dass die Spielgeräte nicht ausreichend gewartet wurden. Verkehrssicherungspflicht. Ansonsten muss er sich das als eigene Dummheit anrechnen lassen. man kann auch nicht damit rechnen, dass immer da eine Aufsichtsperson steht, die hätte auch nicht schnell genug eingreifen können.
Nein, ich glaube nicht.
Dafür müsste es eine Verletzung der Aufsichtspflicht gegeben haben, die du erstmal nachweisen musst und dann auch nachweisen, dass dies nicht passiert wäre, wenn die Aufsicht da gewesen wäre. Ist er aber ganz "normal" vom Gerüst gefallen, dürfte es da kein Schmerzensgeld geben.
Ich versteh das nicht - es kann doch immer mal passieren, dass sich ein Kind beim Klettern verletzt. Das kann auch passieren, wenn du die Aufsicht über dein Kind hast. Also vergiß es.