Schmerzensgeld weil Vermieter kein warmes Wasser anmachen? (Über längeren Zeitraum)

11 Antworten

Nein, aber ihr könnt die Mietzahlung einschränken oder einstellen. Einem solchen Vermieterverhalten werdet ihr aber nur mit anwaltlicher Hilfe begegnen können, man kann dabei vieles falsch machen. Unterm Strich ist es natürlich illegal, was die vermieter tun und ihr könnt ihnen das auch sehr deutlich machen.

Schmerzensgeld bin ich jetzt überfordert, aber Mietminderung könnt ihr schon geltend machen.

Oder aber mal euch wirklich hinterfragen, warum der Vermieter Heizung und WW abdreht. Meistens gehören zu solchen Streitigkeiten immer zwei Parteien.

Celikio 
Beitragsersteller
 07.12.2012, 13:56

Um genau zu sein: Sie wollen uns aus der Wohnung ekeln. Dazu ist ihnen kein Mittel zu schade. Wir haben eigentlich nichts gemacht (:

Det1965  07.12.2012, 13:58
@Celikio

Ok. dann Anwalt einschalten. Das habt ihr ja schon vor.

Die Tage ohne Heizung und Warmwasser notieren, im Winter kann es da bis zu ner 100%igen Mietminderung gehen, weil die Wohnung dadurch praktisch unbewohnbar ist.

P.S. Ihre Familie könnte auch bis zur Behebung des/der Mängel in ein Hotel gehen. Aber dies bitte mit einem Juristen vor Ort abklären. Wegen den entstehenden Kosten gibt es u.U. Verfahrenskostenbeihilfe (Für eine Erstberatung bei einer Anwaltskanzlei Rechtsberatungsschein beim Amtsgericht beantragen, das Weitere erledigt dann die/der Anwältin/Anwalt).

MfG

Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller Antwort von StephanZehnt StephanZehntStephanZehnt 13.08.2012 - 22:42

Dein Vermieter muss Reparaturarbeiten Heizung udgl. ankündigen. Die Reparatur sollte zeitnah erfolgen und keine Ewigkeit dauern. Wenn das abstellen von Strom und Warmwasser länger dauert sollte man sich einmal an einen Anwalt wenden (Duldungspflicht § 242 BGB). Unter Umständen kann der Anwalt eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen.

Ich weis nicht ob der Vermieter im Haus wohnt ..? Ich würde dem Vermieter ein Schreiben (Einschreiben mit Rückschein)schicken in dem Eure Situation geschildert wird und in dem klar gefragt wird wie lange das Warmwasser noch abgestellt ist also bis wann Abhilfe geschaffen wird. Bitte beantworten Sie unser Schreiben bis zum .......odgl.

Sollte der Vermieter nicht Antworten bleibt nur noch der Weg zum Anwalt! http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/gesetz.htm

Gruss Stephan

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