Gütertrennung / gemeinsame Steuererklärung / Steuerklassen
Ich beabsichtige Ende des Jahres zu Heiraten.
Nachdem ich eine Immobilie besitze und mein Verlobter leider Schulden (Insolvenz läuft demnächst an) hat, möchte ich eine Gütertrennung vereinbaren. Damit ist mein Partner auch einverstanden.
Ich habe einen Bruttolohn von 2400€ und er von 1500€. Da währe zu überlegen ob Steuerklassen 4/4 oder 3/5?!
Kann man bei einer Gütertrennung trotzdem die Steuererklärung gemeinsam abgeben wenn beide damit einverstanden sind, genauso wie bei der "normalen" Zugewinngemeinschaft auch?
Vielen Dank!
3 Antworten
Die Wahl der steuerlichen Veranlagung hat mit der Wahl ob Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung keinen direkten Zusammenhang. Ihr könnt dennoch die Zusammenveranlagung wählen, solltet diese Wahl aber wegen der Insolvenz und der evtl. anstehenden Pfändung(en) zumindest in diesem Jahr (bzw. in 2012 für das Veranlagungsjahr 2011) diesbezüglich unbedingt einen StB befragen.
Die Steuerklasse ist für die Frage der Steuerlast irrelevant; nehmt aber besser 4/4, wenn ihr nicht ggfs. in 2012 heftig nachzahlen wollt.
Die Schuldnerberatung ist das Eine, die darf aber keine steuerliche Beratung erbringen. Es ist im Zuge der PI aber auch zu bedenken, dass ihr eine evtl. zu erwartende Rückerstattung des FA bei Zusammenveranlagung als pfändbares Vermögen durch den Insolvenzverwalter einbehalten bekommt (Stichwort wäre hier "Aufteilung der Steuerschuld"). Daher mein dringender Rat: Hier nicht am falschen Ende sparen, sondern einen Termin mit einem StB (Erstberatung) ausmachen.
Denkt aber dran, dass der Steuerberater sich mit dem Insolvenzanwalt abstimmen muß, der hat nämlich im Insolvenzverfahren das letzte Wort.
Es gibt übrigens noch die Möglichkeit Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren zu beantragen. Hierzu müßt ihr Euch den Vordruck Lonsteuerermäßigung ausfüllen und dem Finanzamt vorlegen
Ja, eine gemeinsame Steuererklärung ist trotzdem möglich. Stkl. 3/5 würde ich empfehlen.
Erster Teil korrekt, zweiter Teil leider nicht.
Und warum nicht? Kläre uns auf, wir können immer noch etwas dazu lernen.
Jou :-)
Siehe oben; ich konnte nur nicht so schnell tippen.
In eurem Fall Gütertrennung, Steuerklassen 3/5 - wenn er sonnst nicht viel zu erwarten oder abzusetzen hat. Ja keine Gedanken an der Steuererklärung verschwenden, das spielt zunächst keine Rolle bei der Erklärung.
Danke :D
Wollte wegen der Insolvenz eh noch mit der Schuldenberatung reden.Die Schulden sind zum Glück überschaubar.
Mit gehts in erster Linie nur darum die Wohnung abzusichern.