Gütertrennung / gemeinsame Steuererklärung / Steuerklassen

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Die Wahl der steuerlichen Veranlagung hat mit der Wahl ob Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung keinen direkten Zusammenhang. Ihr könnt dennoch die Zusammenveranlagung wählen, solltet diese Wahl aber wegen der Insolvenz und der evtl. anstehenden Pfändung(en) zumindest in diesem Jahr (bzw. in 2012 für das Veranlagungsjahr 2011) diesbezüglich unbedingt einen StB befragen.

Die Steuerklasse ist für die Frage der Steuerlast irrelevant; nehmt aber besser 4/4, wenn ihr nicht ggfs. in 2012 heftig nachzahlen wollt.

Sandra1985 
Beitragsersteller
 26.04.2011, 15:28

Danke :D

Wollte wegen der Insolvenz eh noch mit der Schuldenberatung reden.Die Schulden sind zum Glück überschaubar.

Mit gehts in erster Linie nur darum die Wohnung abzusichern.

FordPrefect  26.04.2011, 15:35
@Sandra1985

Die Schuldnerberatung ist das Eine, die darf aber keine steuerliche Beratung erbringen. Es ist im Zuge der PI aber auch zu bedenken, dass ihr eine evtl. zu erwartende Rückerstattung des FA bei Zusammenveranlagung als pfändbares Vermögen durch den Insolvenzverwalter einbehalten bekommt (Stichwort wäre hier "Aufteilung der Steuerschuld"). Daher mein dringender Rat: Hier nicht am falschen Ende sparen, sondern einen Termin mit einem StB (Erstberatung) ausmachen.

rosi4all  01.05.2011, 20:13
@FordPrefect

Denkt aber dran, dass der Steuerberater sich mit dem Insolvenzanwalt abstimmen muß, der hat nämlich im Insolvenzverfahren das letzte Wort.

Es gibt übrigens noch die Möglichkeit Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren zu beantragen. Hierzu müßt ihr Euch den Vordruck Lonsteuerermäßigung ausfüllen und dem Finanzamt vorlegen

Ja, eine gemeinsame Steuererklärung ist trotzdem möglich. Stkl. 3/5 würde ich empfehlen.

FordPrefect  26.04.2011, 15:12

Erster Teil korrekt, zweiter Teil leider nicht.

Sandra1985 
Beitragsersteller
 26.04.2011, 15:16
@FordPrefect

bei 3/5 vermute ich eine Nachzahlung?

bei 4/4 eher nicht?

Noergelix  26.04.2011, 15:17
@FordPrefect

Und warum nicht? Kläre uns auf, wir können immer noch etwas dazu lernen.

FordPrefect  26.04.2011, 15:18
@Noergelix

Siehe oben; ich konnte nur nicht so schnell tippen.

In eurem Fall Gütertrennung, Steuerklassen 3/5 - wenn er sonnst nicht viel zu erwarten oder abzusetzen hat. Ja keine Gedanken an der Steuererklärung verschwenden, das spielt zunächst keine Rolle bei der Erklärung.