Grundstücksgrenzen ändern?
Hallo,
es geht um zwei nebeneinander liegende Grundstücke, die wir gerne "anpassen" würden. Die Nachbarn und wir sind uns darüber einig.
Die Grundstücke würden in etwa gleich groß bleiben nur eben in eine andere Form gebracht werden.
Nun die Frage: muss das alles neu Vermessen werden (welche Kosten kommen da auf uns zu?) oder kann man das irgendwie über einen gegenseitigen Schenkungsvertrag machen?
Danke, lg
5 Antworten
Ich rate es neu vermessen ,vermarchen und eintragen zu lassen.
Zwar seid ihr euch einig aber man weiss nie ob jemand sein Haus verkauft oder spätere Erben dann plötzlich nichts mehr von eurer Abmachung wissen wollen, weil du vielleicht eine hübsche Laube gebaut hast oder sonst was auf das sie dann Anspruch stellen.
Wenn die Parzelle aber eingetragen ist, gibt es nichts mehr daran zu rütteln und es kann nicht zu unangenehmen Streitereien kommen. Denn man weiss nie wohin einem die Zukunft führt.
Variante 1 unkonventionell
Warum nutzt ihr das ganze nicht so wie ihr wollt Statt das Amt zu bemühen?
Variante 2 Offiziell
Vermessen ja, Schenkung schwierig, habt ihr Keine Kinder?
Bsp. Junior erbt mal 2800 m² aufgeteilt in drei Grundstücke. Heißt er ist abgesichert das er tun kann was er will.
Habt ihr jeder welche, dran denken das die das anders sehen könnten. Kosten eventuell auf der offiziellen Stadtseite im Gebührenplan
Geht alles eh nur über das Landratsamt oder so. Weil die Grenzen mal vermessen wurden und festgelegt wurden wie sie sind. Im geschilderten Fall geht die übertrafung erst mal wie jeder Grundstückskauf.
- Schenkungsertrag (Kaufvertrag ???, weil die Stadt ja was dran verdienen will, das sie arbeiten muß.
- Vermessung des neuen Grundstückes. Klar muß alles neu vermessen werden aber das ist eh egal. Jedenfalls in meiner Gemeinde war es egal ob ich nur eine Grenze oder alles neu habe Vermessen lassen.
Beispiel: Die Vermessung kostet 4.000 Euro egal wie groß die Vermessung ist. Grenzstein verlegen kostet dann pro Stück.
Was dann noch alles dazu kommt, keine Ahnung
Wende Dich an das Katasteramt der Gemeinde
Geht auch ohne Neuvermessung. Ihr macht unter euch einen notariellen Vertrag aus.