Hallo liebe Forumsteilnemer!
Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Wir kauften vor 2 Jahren ein Wohnhaus mit Grundstück.
Auf diesem Grundstück war ein Zigarettenautomat aufgestellt. Das Gestell war mit kleinen Fundamenten im Boden einbetoniert - also wirklich fest "befestigt".
Zwischen dem früheren Hauseigentümer XX und der Zigarettenautomatenfirma XY war eine prozentuale Umsatzbeteiligung vereinbart worden. In welcher Höhe konnte XX nicht sagen, ein schriftlicher Vertrag existiert natürlich auch nicht.
Letztes Jahr habe ich Firma XY über den Eigentümerwechsel informiert. Eine Abrechnung bzw. Geld kam nie bei uns an. Februar 2012 telefonierte ich wieder mit XY.
Da sagte man mir, die Provision wäre sehr gering gewesen und würde mit der Provision im März 2012 bezahlt werden.
Vor ca. 2 Wochen war dann der Zigarettenautomat verschwunden.
--> Ohne vorherige Information betrat XY unser Grundstück und entfernte unerlaubt den Automaten. Die Abrechnung fehlt auch noch (na ja, noch 3 Tage bis zum 31.03...)
Das Telefon von XY wird nicht beantwortet. Ich habe mehrmals auf den Anrufbeantworter gesprochen und um Rückruf gebeten - keine Reaktion.
Einerseits bin ich froh, dass dieser "Schandfleck" weg ist, aber andererseits finde ich das Verhalten von XY mehr als unverschämt.
Es gibt einen Paragraphen, der besagt, dass der Grundstückseigentümer auch Eigentümer eines Gebäudes ist, das auf dessen Grundstück steht - auch wenn der Besitzer des Gebäudes eine andere Person ist - oder so ähnlich.
Könnt Ihr mir den Paragraphen nennen oder andereweitig Tipps geben?
Darf XY ohne vorherige Mitteilung unser Grundstück betreten und den Automaten entfernen?
Vielen Dank schon mal für Eure Tipps!
Ich wünsche Euch einen schönen sonnigen Tag!