Abrisskosten abziehen?
Ich weiß, es wurden schon einige Fragen zu diesem Thema gestellt. Ich habe aber noch keine eindeutig und rechtlich belegte Antwort gefunden. Daher nochmal die Frage: Meine Eltern verkaufen das Haus meiner Oma. Das ahaus ist nicht mehr bewohnbar. Der Interessent ist auch nur am Grundstück interessiert. Kann er die Abrisskosten vom Grundstückswert abziehen?
5 Antworten
Plane den üblichen Quadratmeter Bauland als Minimum, setze bei Verhandlungen zunächst rd. 35.000,- € drauf. Bei Eternitbedachung mehr ! Auf diese Art hab ich Haus und Grund innert 4 wochen incl. Notariat verkauft.
Das ist allein Vereinbarungssache; könnt ihr machen wie ihr wollt. Dem Gesetzgeber ist das egal.
Bei der offiziellen Wertermittlung nach WertVO spielt diese Frage erst bei der Verkehrswertermittlung eine Rolle, aber auch dort werden solche Fragen individuell in Abhängigkeit von der Lage und den Abbruchkosten beurteilt.
Zu welchem Preis verkauft wird, ist immer Verhandlungssache, daher verstehe ich die Frage nicht. Wenn der Käufer die Abrisskosten abziehen will, deine Eltern dagegen nicht, dann werden sie sich nicht einig werden.
Mir ist schon klar, dass sich Käufer und Verkäufer einig sein müssen. Meine Frage war aber, ob es rechtlich erlaubt ist. Klar kann ich für ein Haus verlangen, was ich möchte und auch der Käufer kann einen utopisch niedrigen Preis bieten. Ich suche aber nach einer Antwort, die generell besagt, es ist rechtens/ nicht rechtens den Abrisspreis abzuziehen. Was der Käufer mit dem Haus macht, ist mir ja egal. Ich verkaufe das Grundstück zu üblichen qm Preisen
Mir ist schon klar, dass sich Käufer und Verkäufer einig sein müssen. Meine Frage war aber, ob es rechtlich erlaubt ist. Klar kann ich für ein Haus verlangen, was ich möchte und auch der Käufer kann einen utopisch niedrigen Preis bieten. Ich suche aber nach einer Antwort, die generell besagt, es ist rechtens/ nicht rechtens den Abrisspreis abzuziehen. Was der Käufer mit dem Haus macht, ist mir ja egal. Ich verkaufe das Grundstück zu üblichen qm Preisen
Er kann das Grundstück anbieten für welchen Preis er auch immer will, also ja.
Dann muss er nur noch einen Käufer finden
kann er machen, aber letztendlich müssen sich Käufer und Verkäufer ja über den Preis einigen.