Grundschuld von Schwiegereltern löschen wie?

5 Antworten

Man braucht keinen Bürgen, dafür ist die Grundschuld vorhanden. Diese ist amtlich eingetragen und kann einseitig nicht gelöscht werden.

sobald dein Haus abgezahlt wurde oder für den Betrag einen Bürgen stellst. Ein Notar ist da behilflich.

Die Schwiegereltern bürgen nicht persönlich, aber sie gewähren die dingliche Sicherung auf deren Haus.

Ihr müsstet entweder den Kredit tilgen, oder eine andere Sicherheit bringen, um das löschen zu lassen.

.. und sie bürgen nicht? Das werden sie aber müssen, wenn sie schon mal im Grundbuch eingetragen sind und dann müssen sie auch ein entsprechendes Darlehen gewährt haben.

Die Grundschuld  kann derart gelöscht werden, dass

- sie eine Löschungsbewilligung erteilen.

- du stimmst zu mit Unterschrift  und beantragst die Löschungsbewilligung beim Grundbuch.

O. a.   Erklärungen am besten auf einem Blatt machen

- deine Unterschrift muss vor dem Notar vollzogen werden,  der diese beglaubigt (Kostet 23,80 EUR)

Den Antrag mit der Löschungsbewilligung samt Zustimmung sendest Du dann an das  Grundbuchamt. Kannst Du selbst machen. Wenn es der Notar macht, kostet das nochmals eine Gebühr, die man sich sparen kann.

Eine andere Besicherung beschaffen und dem Finnzierer vorlegen, dann bekommt Ihr den Sicherungsschein zurück und die Eltern können den Eintrag löschen lassen.

Die Summe bezahlen und dann den Antrag auf Löschung stellen bei Gericht .