muss ich zahlen wenn die Feuerwehr nutzlos von einer anderen person gerufen wurde?
Hallo , ich mache öfters im Garten Lagerfeuer , das ist bei uns erlaubt , und manchmal sehe ich nwohner die am weg stehen und mim kopfschütteln weil es mal etwas rauch giebt , jetzt meine frage : es giebt so gemeine menschen die dann die Feuerwehr rufen , wer muss die Bezahln wenn die umsonst ausgerückt ist , oder muss da nichts gezahlt werden ?
9 Antworten
Solange es kein böswilliger Alarm ist (also Vortäuschen eines Notfalls beim Notruf) oder Du Dir etwas zuschulde kommen hast lassen (z.B. eine erhebliche Irreführung der Allgemeinheit durch extreme Rauchentwicklung, erst recht wenn das Lagerfeuer verboten wäre), dann zahlt das die Allgemeinheit (also wir alle).
Auf alle Fälle: stell vorsichtshalber schon mal ein-zwei Kästen Bier kalt für die Kollegen vom Löschzug. :)
Wenn die Leute bei euch am Garten vorbeigehen, sehen sie ja, dass das ein Lagerfeuer ist. Wenn die Leute jetzt beim Notruf melden "Da schürt jemand ein Lagerfeuer", meinst du, dass der Disponent dann da die Feuerwehr hin schickt? Das wird er nur tun, wenn das in einem Gebiet mit akuter Waldbrandgefahr passiert. Ansonsten wird er höchstens die Polizei oder das Ordnungsamt informieren. Und deren Anrücken ist kostenlos, wenn euer Lagerfeuer ordnungsgemäß ist. ;-)
Wenn der Passant etwas anderes meldet, als euer Lagerfeuer, nur damit die Feuerwehr kommt, wird er den Einsatz bezahlen müssen.
Da hast du nix mit zu tun. Wenn man zB eine Grillparty im Garten veranstaltet, erscheinen ja auch schonmal größere Mengen Rauchwolken. Deutlicher Sachverhalt. Nicht deine Schuld also kannst du nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
Wenn es mal "etwas Rauch" gibt, durch den andere Menschen gefährdet oder belästigt werden, verstößt Dein Feuer gegen die Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Wenn dadurch ein Feuerwehreinsatz nötig wird, um Gefahren für die Gesundheit der in der Nähe lebenden Menschen abzuwehren, musst Du als "Störer" und Verursacher der Gefahr diesen Einsatz bezahlen.
In derPraxis bedeutet das: Ein normales Lagerfeuer mit trockenem, unbehandelten Kernholz in bestimmter maximaler Größe ist erlaubt, sofern niemand gefaährdet oder belästigt wird. In diesem Fall wird wohl auch niemand die Feuerwehr alarmieren. Wenn Dein Feuer jedoch qualmt, weil Du ungeeignete Materialien verbrennst oder der Wind den Rauch im Wohngebiet verteilt, kannst Du zur Kasse gebeten werden.
Wer die Feuerwehr grundlos ruft muss zahlen.
Wer die Feuerwehr mutwilig ohne Grund ruft der muss Zahlen, wer sie im Glauben ruft es brennt irgendwo muss natürlich nicht den Einsatz zahlen.