Darf meine Nachbarin täglich ein Feuer im Garten machen?
Guten Abend, meine Nachbarin hat Eigentum und sitzt jeden Abend an einer Feuerstelle (Feuerschale) und macht ein Feuer, der Rauch zieht natürlich schön ins Schlafzimmer und generell in die Wohnung. Darf sie das überhaupt? Wir haben sie schon des öfteren angesprochen, hat das Teil jetzt um 3m nach links verschoben aber die Bude stinkt trotzdem. Bei solchen Temperaturen das Fenster zu schließen grenzt an Selbstmord. Wie is da die Rechtslage?
5 Antworten
Sie muss darauf achten, dass niemand durch die Emissionen ihres Feuers belästigt oder gefährdet wird. Sprecht sie darauf an, dass ihr Feuer weiterhin bei euch die Schlafzimmerluft verpestet.
... hier bei uns nicht und was wird da wirklich verbrannt? Übliches Kaminfeuer kann es nicht sein und somit?
Was sagen denn die Damen und Herren von der Polizei dazu? Hier bei uns sind die doch auch für solche Störungen zuständig, oder übersehe ich etwas?
Sie verbrennt aufjendefall Holz. Polizei hatten wir noch nicht konsultiert, wollten halt nicht sofort nen riesen Fass auf machen. Heute ist der erste Tag an dem mal kein Feuer gemacht wird, an den anderen Tagen hat sie immer eins angezündet
§ 906 Zuführung unwägbarer Stoffe
(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann die Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch, Erschütterungen und ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen insoweit nicht verbieten, als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt. (...)
(2) Das Gleiche gilt insoweit, als eine wesentliche Beeinträchtigung durch eine ortsübliche Benutzung des anderen Grundstücks herbeigeführt wird und nicht durch Maßnahmen verhindert werden kann, die Benutzern dieser Art wirtschaftlich zumutbar sind. (...)
Auch die in § 906 Abs. 2 BGB genannte Ortsüblichkeit der Benutzung dürfte bei einer intensiven Geruchsbelästigung auf Grund mehrmaliger wöchentlicher Nutzung der Feuerstelle nicht mehr gegeben sein.
Demnach steht Ihnen gegen Ihren Nachbarn ein Abwehranspruch auf Unterlassung der entsprechenden Handlung zu.
Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/Rauch-im-Schlafzimmer-durch-offenes-Feuer--f42878.html
Allerdings ist ein Streit unter Nachbarn keine schöne Sache. Du hast sie ja auch schon darauf angesprochen und es wurde ja auch reagiert. Also vorm Weg zum Anwalt würde ich vielleicht nochmal ein Gespräch suchen (gibt es denn noch Stellen zum ausweichen für die Nachbarin) und mir genau überlegen ob es das wert ist.
Die Rechtslage ist die, daß niemand ohne Not die Luft verschmutzen darf. Ganz unabhängig davon, daß der Rauch in eure Wohnung zieht. Alles weiterergelt die Gemeindeordnung. Fragt dort nach, ob und wann man Feuer machen darf. In vielen Gemeinden ist das ganz verboten, wenn man keinen Kamin hat.