Darf ich schon mit dem Auto fahren oder noch nicht?

8 Antworten

Hey Leute, ich hab mir ein Auto gekauft (das noch angemeldet war, weil's ein Privatanbieter war) und muss dass jetzt noch am Montag ummelden gehen

Wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist, darfst Du damit auch fahren.

Die Versicherung ging mit Datum und Uhrzeit der Übernahme in deinen Besitz über.

Bedeutet wenn Du einen Unfall baust, kommt die Versicherung dafür auf, der Schaden wird aber deiner Schadensfreiheitsklasse angerechnet, nicht der vom Verkäufer.

DerDecane 
Beitragsersteller
 06.09.2015, 08:38

Okay danke, aber ich hab ja für das Auto bereits meine eigene Versicherung abgeschlossen. Dann is tdie vom Vorbesitzer ja eh hinfällig oder hast du das anders gemeint?

Antitroll1234  06.09.2015, 08:40
@DerDecane

Die eigene Versicherung gilt ab dann wenn Du das Fahrzeug mit der eVB Nummer zugelassen hast, bis dahin haftet die andere Versicherung im Fall eines Falles.

das noch angemeldet war, 

solange noch die Kennzeichen vorhanden und gestempelt sind, tritt diese Versicherung bei Schäden ein. Du kannst fahren, egal wohin.

 Für die Ummeldung reicht eine eVB-Nummer der Versicherung, es besteht nur eine normale Haftpflicht. 

DerDecane 
Beitragsersteller
 06.09.2015, 08:36

Und wieso sagt der Novos jetzt das genaue Gegenteil :O

Antitroll1234  06.09.2015, 08:38
@DerDecane

@Novos liegt falsch ;-)

peterobm  06.09.2015, 08:39
@DerDecane

du wirst im Schadenfall hochgestuft, nicht der aktuelle Besitzer. Deine  Versicherung greift erst ab Ummeldung. Nicht vorher.

Hast Du das "alte" Kennzeichen noch am Fahrzeug, das noch nicht abgemeldet ist, fährst Du auf Risiko des Vorbesitzers.

Antitroll1234  06.09.2015, 08:37

fährst Du auf Risiko des Vorbesitzers.

Das ist nicht richtig, die noch vorhandene Versicherung geht ab Datum und Uhrzeit des Kaufes auf den Käufer über.

DerDecane 
Beitragsersteller
 06.09.2015, 08:39
@Antitroll1234

"Das ist nicht richtig, die noch vorhandene Versicherung geht ab Datum und Uhrzeit des Kaufes auf den Käufer über." Aber ich hab doch bereits meine eigene Versicherung abgeschlossen. Dann ist das ja mit der vorhandenen Versicherung ja eh hinfällig oda?

DerHans  06.09.2015, 08:45
@DerDecane

Deine eigene Versicherung gilt erst ab Tag der Zulassung

Antitroll1234  06.09.2015, 08:45
@DerDecane

Aber ich hab doch bereits meine eigene Versicherung abgeschlossen

Nein Du hast mit der eVB-Nummer eine vorläufige Deckungszusage, und diese Zusage gilt ab dem Zeitpunkt ab dem diese Nummer genutzt wird. Also ab der Zulassung des Fahrzeuges mit dieser eVB-Nummer.

DerDecane 
Beitragsersteller
 06.09.2015, 08:36

Und wieso sagt der peterobm jetzt das genaue Gegenteil :O

Im Prinzip bist du sogar doppelt versichert, wenn du mit dem Auto zur Zulassung fährst.

Zum einen ist das Auto noch auf den Vorbesitzer zugelassen, also trägt dessen Versicherung auch noch einen Schaden.

Andererseits hast du die Zusage, zur Zulassung fahren zu dürfen, selbst wenn das Auto schon abgemeldet wäre.

Zumindest in HH ist es so, dass wenn man innerhalb HHs ein Auto ummeldet und die alten Kennzeichen behält, dass man dann gar nicht mit dem Auto vorbeifahren muss. Es genügt, die Papiere umzuschreiben.

DerDecane 
Beitragsersteller
 06.09.2015, 08:59

Es geht im Grunde nicht darum, dass ich mit dem Auto vorbeifahren muss - ich hätte sonst keine Möglichkeit dahinzukommen außer mich farhen zu lassen ^^

Hamburger02  06.09.2015, 09:00
@DerDecane

Kein Problem.....das geht.

Es wird Dir nichts anderes übrig bleiben, Du musst es ja anmelden und dort bekommst Du ja auch Deine Nummernschilder. Du hast Versicherungsschutz, geht aus diesem Satz Deiner Versicherung ja hervor. lg Lilo

SaVer79  06.09.2015, 08:49

Tja, nur haftet in diesem Fall immer noch die Versicherung des Vorbesitzers! Deshalb verkauft man als vernünftiger Mensch niemals ein angemeldetes Fahrzeug!

LiselotteHerz  06.09.2015, 09:08
@SaVer79

Nein, es gibt doch einen Kaufvertrag und der Fragesteller hat doch eine Versicherung abgeschlossen. Auch eine Versicherung weiß, dass man am Wochenende nicht zum TÜV kann. Meine Güte, man muss auch nicht immer Pech haben, auf der Strecke bis zum TÜV wird jetzt wohl keiner ins Auto fahren.

DerDecane 
Beitragsersteller
 06.09.2015, 08:35

Achso Mist das hab ich vergessen. Ich behalte die Nummernschilder und das Kennzeichen des Vorbesitzers, der meinte er brauch's nichtmehr. Ist auch der gleiche Bezirk also das sollte eigentlich möglich sein. Aber danke für die Antwort!

peterobm  06.09.2015, 08:41
@DerDecane

das ist kein Problem, du kannst die Kennzeichen übernehmen, wird auch billiger, auch die Kennzeichen kosten eben Geld.

DerDecane 
Beitragsersteller
 06.09.2015, 08:43
@peterobm

Ja darüber hab ich mich bereits informiert, das werd ich auch so machen. Die Frage war ja ob ich mit dem Auto zur Zulassungsstelle fahren kann ^^

LiselotteHerz  06.09.2015, 08:45
@DerDecane

Mach Dir mal keinen Kopf, als wir unser Auto von einem Arbeitskollegen gekauft haben, bin ich erstmal mit diesem Auto nach Hause gefahren und auch erst 2 Tage später zur Zulassungsstelle - Du hast eine Versicherung für dieses Auto abgeschlossen, also bist Du auch versichert.