Ist die Rechnungsnummer bei einer Überweisung Pflichtangabe?
hallo,
wenn man einer Firma als Dienstleister Rechnungen stellt, ist deren Buchhaltung dann verpflichtet, auf der Überweisung die Rechnungsnummer anzugeben, damit der Rechnungssteller den erhaltenen Betrag eindeutig zuordnen kann? (So wie der Rechnungssteller ja auch verpflichtet ist, eine Nr. anzugeben).
Oder kann die Buchhaltung das einfach ohne weitere Bezugsangabe überweisen (ggf. mehrere Rechnungsbeträge addiert) – aus Faulheit oder einfach, um den Rechnungssteller zu ärgern?
Danke und Gruß
2 Antworten
Es gibt keine Verpflichtung dazu. Sicherlich gehört es zum guten Ton.
Wenn der Zahlende keine Angaben macht, anhand derer man die Zahlung den entsprechenden offenen Posten zuordnen könnte, ist der Zahlungsempfänger berechtigt, die Zahlung zunächst den ältesten offenen Posten und dann sukzessive den immer jüngeren offenen Posten zuzuordnen.
Dumm dann, wenn da ältere Rechnungen im Raum stehen, die der schuldner eigentlich gar nicht bezahlen wollte.
Was erwartet man selbst von dem anderen Geschäftspartner? Im B2B Geschäft wird Dein Beispiel irgendwann zum Ende der Geschäftsbeziehung führen oder anderweitigen Problemen, wenn der Zahlungseingang nicht richtig geprüft werden kann bzw. Deine Zahlungsüberweisung falsch zugeordnet wird und Du deshalb Mahnungen etc. bekommst.
Privat im B2C Geschäft versuchen die Firmen das ja zu vermeiden in dem ein Überweisungsträger mit verschickt wird.
Eigentlich sollte man ja bei Bezahlung bemüht sein alles mit anzugeben auf der Zahlung, damit diese vernünftig zugeordnet werden kann und man selbst in eigenem Interesse kein Problem konstruiert.