Gleichstellung im Job/ Gleitzeit nicht für alle Kollegen

5 Antworten

Ein Betrieb kann in bestimmten Belangen durchaus Gruppen bilden. Dass eine einzelne Person "ausgegrenzt" wird, geht in diesem Sinne aber zu weit. Dafür solltest du dir Hilfe bei deiner Gewerkschaft holen. Da muss man dann allerdings auch Mitglied werden.

Es ist schon möglich, dass von allgemein geltenden Regeln, die für die Mitarbeiter erlassen worden sind, für einzelne Mitarbeiter oder Mitarbeitergruppen abgewichen werden kann, wenn es dafür sachliche Gründe gibt!

Ganz offensichtlich ist der Ausschluss von einem allgemein gezahlten Bonus rechtswidrig, es sei denn, der Bonus ist z.B. an eine Mindestbetriebszugehörigkeit gekoppelt, die Du als einziger Mitarbeiter noch nicht erreicht hast.

Ebenso verhält es sich mit der allgemein eingeführten Gleitzeitregelung, wenn z.B. in Deiner Tätigkeit nicht Gründe liegen, die eine Gleitzeit ausschließen.

Wie Du jetzt allerdings dieses Recht, das Du "hast", auch "bekommst", ob Du Dich in der Lage fühlst, die Auseinandersetzung darüber mit Deinem Arbeitgeber zu führen, ist eine andere Frage, wenn Du ihn aufforderst, Dir die gleichen Bedingungen zu gewähren wie den anderen Arbeitnehmern - zumindest auf den Schutz des Kündigungsschutzgesetzes kann Du in gewissem Grade bauen.

quizzo 
Beitragsersteller
 08.10.2013, 20:58

Vielen Dank für die sehr ausführliche Antwort!!!!!

Es ist genau anders. Ich bin der Mitarbeiter mit der längsten Betriebszugehörigkeit und es gibt keine sachlichen Gründe die für den Ausschluss aus der Gleitzeit und die Nichtzahlung des Bonus sprechen. Umgangssprachlich würde ich von Schikane reden. Welche Möglichkeiten habe ich weiterhin, wenn ein Gespräch keine Änderung bewirkt?

Familiengerd  08.10.2013, 22:27
@quizzo

Du bist hier beim letzten Punkt meiner Antwort: der direkten Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber.

Es gibt gerichtlich auszutragende Konflikte, da sehen beide Parteien die Auseinandersetzung als Klärung gegensetzlicher Rechtspositionen - danach ist die Lage "klar", und die Auseinandersetzung hat keinen negatien Einfluss auf das Verhältnis zwischen den beiden Parteien.

Ich nehme einmal an, dass davon in Deinem Fall nicht die Rede ist und dass das für Deinen Arbeitgeber auch mehr wäre als nur die Klärung unterschiedlicher Rechtspositionen - dass er es also "persönlich" nimmt (wie Du das umgekehrt mit Recht tust).

Wenn Dein Arbeitgeber einer argumentativen Auseinandersetzung also nicht zugänglich ist, bleibt Dir eigentlich nur die Klage beim Arbeitsgericht - wenn ihn nicht schon die Androhung einer Klage "beeindrucken" sollte.

Je nach dem, was Dir die Sache "wert" ist: Auch wenn in der ersten arbeitsgerichtlichen Instanz kein Anwaltszwang besteht, solltest Du doch erst einmal einen anwaltlichen Rat einholen - im Wege einer "Erstberatung" ist das finanziell durchaus tragbar, aber vielleicht hast Du ja eine Rechtsschutzversicherung.

Im übrigen nimmt die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts eine Klage zur Niederschrift entgegen; sie hilft auch kostenlos bei der Formulierung (wenn Du Dir das grundsätzich oder nach einer "Erstberatung" alleine zutrauen solltest).

Wenn vorhanden,wende dich an den Betriebsrat.Ansonsten kannst du ruhig einmal den Chef darauf ansprechen.

Aber Mobbing ist etwas anderes.

quizzo 
Beitragsersteller
 08.10.2013, 18:07

Leider kein BR vorhanden. Den Chef brauche ich nicht ansprechen, da von ihm diese Anordnung kommt, die er nicht begründet mir ggü.

... viele weitere Puzzleteile, die ich hier nicht nannte, weisen m.E. auf Mobbing hin...

Möglich wäre dies, wenn Du z.B. der einzigste Auszubildende in der Firma wärst.

Tja da würde ich mal Gleichstellungsbeauftragte einschalten bzw. mal beim Chef nachfragen wenns vom Arbeiten her nicht sein könnte.