Fensterscheibe kaputt, der Vermieter möchte es mit der Kaution verrechnen?

7 Antworten

Während der Mietzeit ist die Kaution unantastbar (tabu). Nach Mietende dürfen Schadenersatzansprüche, insofern berechtigt und nicht anderweitig geltend machbar, mit der Kaution verrechnet werden.

Wegen des Sprunges in der Scheibe wäre zunächst zu schaun, ob die Glasbruchvers. vom V. oder dir hier tätig werden kann.

Du solltest die Rechnung zurückweisen und ein Eigenverschulden bestreiten. Der Vermieter trägt dann die Beweislast. Vermutlich wird er dir aber den Schaden nicht anhängen können. Da er gesetzl. verpflichtet ist, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten, müsste er die Kosten tragen.

Hat er die Reparatur beauftragt?

Oder du mit seiner Zustimmung?

Metehanuzun2010 
Beitragsersteller
 19.06.2017, 12:46

Danke für die Antwort.
Ich sollte die Firma anrufen( die Nummer habe ich vom Vermieter bekommen), allerdings da kam keine Antwort. Daraufhin hat er die Firma angerufen und somit auch beauftragt.

Erstmal widersprechen!
Für sowas gibts im Normalfall eine Glasversicherung. Letztlich musst du es bestreiten und ggf. mit einem Anwalt durchsetzen. Schäden, die du nicht verursacht hast, musst du natürlich auch nicht zahlen. Hierbei ist aber entscheidend es nachzuweisen.  Nach meiner Rechtsauffassung muss er dir nachweisen, dass du den Schaden verursacht hast.

Metehanuzun2010 
Beitragsersteller
 19.06.2017, 12:09

Danke dir

Lord2k14  19.06.2017, 12:03

Natürlich hast du das Recht dem zu widersprechen. An du damit auch Recht behältst steht ja auf einem ganz anderen Blatt. Am besten mal an den Mieterschutzbund wenden, oder einen Anwalt konsultieren

Metehanuzun2010 
Beitragsersteller
 19.06.2017, 12:00

Vielen Dank für die Antwort.
Einen Widerspruch habe ich schon rausgeschickt was er auch erhalten hat,allerdings meinte er das es keinen Widerspruchsrecht gäbe.

Wie es scheint, ist die Scheibe ja nicht "einfach so" kaputt gegangen. Vorgeschichte war ja bereits ein Riss darin.

Also stellt sich hier die Frage, wer für den Riss verantwortlich ist. Dieser hat mit Sicherheit massgebend dazu beigetragen, dass die Scheibe eben nicht mehr belastbar war. Früher oder später hätte sie deswgeen ohnehin getauscht werden müssen.

Hier wären mehr Infos praktisch... andernfalls würde ich hier tatsächlich eine kurze Rücksprache mit einem Anwalt nehmen.

Metehanuzun2010 
Beitragsersteller
 19.06.2017, 12:05

Danke für die Antwort.
Die Scheibe war nicht total kaputt, es geht hier nur um den Riss(ca.45 cm). Daraufhin habe ich den Vermieter angeschrieben und es tauschen lassen.
LG

SarahSchweiz  19.06.2017, 12:32
@Metehanuzun2010

Ok, mit diesre Info ändert sich die Situation eben schon ein wenig... Was aber noch nicht beantwortet wurde: Wer hat eben den RISS zu verantworten? War der Riss schon immer da? Oder hast du etwas zu diesem Riss beigetragen? Resp. warum ist dieser Riss den in der Schweibe gewesen? Diese Info ist recht wichtig für den ganzen Verlauf.

Ich denke da wirst Du einen Anwalt brauchen. Die Scheibe ist ja kaputt und Du hast dort gewohnt. Es reicht auch schon, wenn Du irgendwas dunkeles an die Scheibe legst, damit diese springt. Hatte ich auch schon zwei Mal. Ich habe allerdings eine Versicherung gegen Glasbruch. Diese ist entweder in Hausrat Versicherung (dein Part) oder in der Wohngebäudeversicherung (sein Part) - diese kostet aber deutlich mehr Geld und das zahlst Du wahrscheinlich gerade nicht mit deinen Nebenkosten. Ich denke im Endeffekt wirst Du darauf sitzen bleiben. 

Metehanuzun2010 
Beitragsersteller
 19.06.2017, 17:51

Genau 785€

Metehanuzun2010 
Beitragsersteller
 19.06.2017, 12:08

Danke für die Antwort.
Ich bin immer noch hier wohnhaft. Den Riss habe ich nicht bedeckt, es wurde auch zwei Tage später ausgetauscht. Kann er denn einfach so an die Kaution dran? Ist dies nicht gesichert( liegt ja schließlich bei der Bank.

dfritz79  19.06.2017, 12:11
@Metehanuzun2010

Er kann an die Kaution. Du kannst nicht. Es ist ja schließlich eine Sicherheitsleistung für solche Fälle.  Es kann auch sein, das die Scheibe nicht sauber eingesetzt war und Spannung durch die Temperatur bekommen hat. Das kannst Du aber nicht nachweisen. 
Über welche Rechnungssumme reden wir denn hier überhaupt ? 

Liegt die Kaution nicht auf einem Sperrkonto? Somit könnte der Vermieter nicht darauf zugreifen. 

Wenn es sich um einen Thermischen Glasbruch handelt, vermute ich, dass die Versicherung des Vermieters bezahlt. Ansonsten könntest du auch mal deine Versicherung einschalten.